So werden Ferienwohnungen und Gästezimmer klassiert
Sie wollen Ihre Ferienwohnung oder Ihr Gästezimmer klassieren lassen? Dann gehen Sie wie folgt vor:
- Finden Sie anhand der aktuellen Liste heraus, welche Klassifikationsstellen es in Ihrer Region gibt. Falls Sie keine geeignete Klassifikationsstelle finden, senden Sie uns eine E-Mail – wir helfen Ihnen weiter.
- Kontaktieren Sie die entsprechende Klassifikationsstelle.
- Falls Sie professionell vermieten möchten, erkundigen Sie sich, ob die Klassifikationsstelle mit einem Reservationssystem zusammenarbeitet. Wenn nicht, können Sie Ihr Objekt bei einem Anbieter anmelden.
- Die Klassifikationsstelle erfasst Ihr Objekt anhand des Erhebungsbogens oder die Daten werden direkt von Ihnen im System erfasst. Die Klassifikationsstelle gibt Ihnen dazu einen entsprechenden Link.
- Ferienwohnung: Minimalanforderungen, Musskriterien und die Punktezahl müssen erfüllt sein.
Gästezimmer: Minimalanforderungen, Musskriterien und die Punktezahl müssen erfüllt sein - Falls nicht bereits von Ihnen gemacht, gibt die Klassifikationsstelle die Objektdaten online ins Klassifikationssystem ein.
- Über das System wird das Klassifikationsresultat ermittelt und Ihr Objekt klassiert (Kategorien * bis ***** oder * bis *****-Superior).
- Der Schweizer Tourismus-Verband stellt die Urkunde aus.
- Die Wohnung kann im Verlauf der Auszeichnungszeit im Rahmen der im Reglement vorgeschriebenen Stichprobenkontrollen von einer ausgebildeten Kontrolleurin oder einem ausgebildeten Kontrolleur überprüft werden.
Gültigkeit der Klassifikation: Vier Jahre ab Klassifikationsdatum
Anmeldungen sind jederzeit möglich. Die Dauer des Klassifikationsverfahrens hängt von den Klassifikationsstellen ab und liegt in der Regel bei 2 bis 4 Wochen.