alle News anzeigen

Tourismuspolitik

MWST: Beherbergung erhält Planungssicherheit

Der MWST-Satz für Beherbergungsleistungen soll über 2027 hinaus fortgesetzt werden. Das hat der Nationalrat heute entschieden, nachdem der Ständerat bereits im März JA gesagt hatte. Mit seiner heutigen Zustimmung bekräftigt der Nationalrat den hohen Stellenwert des reduzierten MWST-Satzes für die Beherbergung. Er ist zentral für die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus. Jetzt ist der Bundesrat am Zug: Er muss rasch den Prozess zur Gesetzesänderung anstossen, damit der reduzierte Satz ohne Unterbruch über 2027 hinaus weitergeführt werden kann.

© Hotelleriesuisse