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Tourismuspolitik

Verordnungsanpassung​ für Covid-19-Härtefallhilfen

Liquidationsgewinne bei Einzelunternehmen werden nicht mehr zu einer Rückforderung von Härtefallhilfen durch den Bund bei den Kantonen führen. Der Bundesrat hat die entsprechenden Anpassungen der Covid-19-Härtefallverordnungen 2020 und 2022 verabschiedet. Die Änderungen treten am 1. Mai 2025 in Kraft.