Accommodation

Holiday Apartment

Das Holiday Apartment Label des Schweizer Tourismus-Verbands orientiert über Qualität und Service in Ferienwohnungen und erhöht dadurch die Transparenz und somit die Vergleichbarkeit zwischen den verschiedenen Anbietern.

Maiensäss im tiefen Schnee mit Bergen im Hintergrund test

Im Schweizer Tourismus sind Ferienwohnungen eine attraktive Ergänzung zur Hotellerie. Die offizielle Schweizer Ferienwohnungs-Klassifikation wird vom Schweizer Tourismus-Verband betreut. Aktuell sind mehr als 9100 Objekte klassifiziert, die einen bis maximal fünf Sterne-Superior tragen. Die Qualität wird regelmässig mittels Stichprobenkontrollen überprüft.

Kategorien: 1–5 Sterne für Ferienwohnungen

  • Luxus-Wohnung

    Für höchste Ansprüche. Herausragende Infrastruktur. Grosszügiges Flächenangebot. Stilvolle und luxuriöse Ausstattung, mit allem technischen Annehmlichkeiten, bietet höchsten Komfort. Der optische Gesamteindruck ist durchgängig in Form, Farbe und Materialien aufeinander abgestimmt. Exklusiver Gesamteindruck.

  • Erstklass-Wohnung

    Für hohe Ansprüche. Ausgezeichnete Infrastruktur. Qualitativ hochwertige Ausstattung bietet besonderen Komfort. Der optische Gesamteindruck ist durchgängig in Form, Farbe und Materialien aufeinander abgestimmt. Erstklassiger Gesamteindruck.

  • Komfort-Wohnung

    Für mittlere Ansprüche. Wohnliche Infrastruktur. Qualitativ gute Ausstattung bietet gehobenen Komfort. Insbesondere Möblierung und Ausstattung sind durchgängig in Form und Farbe aufeinander abgestimmt. Komfortabler Gesamteindruck.

  • Standard-Wohnung

    Für kleine Ansprüche. Zufriedenstellende Infrastruktur. Zweckmässige Ausstattung bietet mittleren Komfort. Funktionalität steht im Vordergrund. Solider Gesamteindruck.

  • Einfache Wohnung

    Für einfache Ansprüche. Notwendige Infrastruktur. Einfache Ausstattung im gebrauchsfertigen Zustand, mit angepasstem Komfort. Einfacher Gesamteindruck.

  • Zwischenstufe «Superior»

    Erreicht ein Objekt die Punktezahl – nicht aber die Musskriterien – der nächsthöheren Kategorie, erhält es den Zusatz «Superior».

Um eine Klassifikationskategorie zu erreichen, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

Mehr erfahren im Reglement für die Ferienwohnungs-Klassifikation

Unabhängig der Sternenkategorie können sogenannte Spezialisierungen erreicht werden:

Jetzt Ihr Feriendomizil klassieren

Mit einer Klassifikation Ihrer Ferienwohnung, Ihres Gästezimmer oder Bed and Breakfast, tragen Sie einen wichtigen Beitrag zur Qualität im Schweizer Tourismus bei. Die Auszeichnung läuft über eine Klassifikationsstelle ab.

Ablauf der Klassifikation

Sie wollen Ihre Ferienwohnung klassieren lassen? Dann gehen Sie wie folgt vor:

  1. Finden Sie heraus, welche Klassifikationsstellen es in Ihrer Region gibt. Falls Sie keine geeignete Klassifikationsstelle finden, senden Sie uns eine Nachricht – wir helfen Ihnen weiter.

  2. Kontaktieren Sie die entsprechende Klassifikationsstelle.

  3. Falls Sie professionell vermieten möchten, erkundigen Sie sich, ob die Klassifikationsstelle mit einem Reservationssystem zusammenarbeitet. Wenn nicht, können Sie Ihr Objekt bei einem Anbieter anmelden.

  4. Die Klassifikationsstelle erfasst Ihr Objekt anhand des Erhebungsbogens oder die Daten werden direkt von Ihnen im System erfasst. Die Klassifikationsstelle gibt Ihnen dazu einen entsprechenden Link.

  5. Ferienwohnung: Minimalanforderungen, Musskriterien und die Punktezahl müssen erfüllt sein.

  6. Falls nicht bereits von Ihnen gemacht, gibt die Klassifikationsstelle die Objektdaten online ins Klassifikationssystem ein.

  7. Über das System wird das Klassifikationsresultat ermittelt und Ihr Objekt klassiert (Kategorien * bis ***** oder * bis *****-Superior).

  8. Der Schweizer Tourismus-Verband stellt die Urkunde aus. Der Urkundenversand erfolgt jeweils quartalsweise.

  9. Die Wohnung kann im Verlauf der Auszeichnungszeit im Rahmen der im Reglement vorgeschriebenen Stichprobenkontrollen von einer ausgebildeten Kontrolleurin oder einem ausgebildeten Kontrolleur überprüft werden.

Gültigkeit der Klassifikation: Vier Jahre ab Klassifikationsdatum

Anmeldungen sind jederzeit möglich. Die Dauer des Klassifikationsverfahrens hängt von den Klassifikationsstellen ab und liegt in der Regel bei 2 bis 4 Wochen.

Ihre Ferienwohnung online vermarkten

  • store

    Präsenz auf der Online Buchungsplattform von Schweiz Tourismus

  • devices

    Mit Hilfe eines Reservationssystems die Wohnung online buchbar machen

Mehr über Online Marketing und Plattformen

Die Klassifikation kostet einen fixen Betrag pro Ferienwohnung.

Pauschal CHF 50.– exkl. MwSt. mit einer Gültigkeit von vier Jahren.

Die Klassifikationsstellen können Zusatzkosten für die Bearbeitung verlangen. Bei vorzeitigem Ausstieg aus der Klassifikation können keine Kosten zurückerstattet werden.

Nachdruck von Urkunden

Der STV behält sich vor, für das Nachbestellen von Urkunden (bei Verlust, Beschädigung oder Ähnlichem) eine Gebühr von CHF 25.– pro Urkunde zu verrechnen.

Die Klassifikation beruht auf Selbstdeklaration. Damit die Einhaltung der Qualitätsstandards sichergestellt ist und die Vermieter:innen und Eigentümer:innen zu einer kontinuierlichen Verbesserung ihres Angebots motiviert werden können, lässt der STV jährlich mindestens 25 % der neu klassierten Objekte stichprobenmässig kontrollieren.

Gästereklamationen

Für die Bearbeitung von Gästereklamationen sind die Klassifikationsstellen zuständig. Der STV nimmt keine Gästereklamationen entgegen und nimmt dazu keine Stellung.

Reklamationen gegen die Einstufung eines Objekts

Rekurse gegen die Einstufung der Objekte oder Beanstandungen betreffend Kriteriendefinitionen sind durch den STV zu beurteilen. Dieser entscheidet abschliessend.

Sämtliche Beanstandungen zuhanden des STV müssen von der Kontrollperson, der Klassifikationsstelle oder von dem:der Vermieter:in oder Eigentümer:in schriftlich und fotografisch dokumentiert werden und maximal zwei Monate nach Bekanntgabe der Einstufung eingereicht werden.

Wird der Rekurs gegen die Einstufung eines Objekts vom STV abgelehnt, stellt der STV dem:der Antragstellenden einen Betrag von CHF 125.– in Rechnung.

Zwei Gremien sind für die operative Führung, Kriteriendefinition, Behandlung von Problemfällen und Weiterentwicklung des Klassifikationssystems verantwortlich.

Fachgruppe Ferienwohnungs-Klassifikation

Die Fachgruppe wird vom STV-Vorstand, im Rahmen des Gütesiegels Ferienwohnungs-Klassifikation, gewählt.  Der STV ermittelt auf Basis der Anzahl regional klassierten Objekten das Vertretungs-Kontingent einer Region. Diese Sitze verteilt die Konferenz der regionalen Tourismusdirektoren der Schweiz (RDK) anschliessend auf ihre Partner. Die Fachgruppe handelt im Rahmen der vom Vorstand vorgegebenen Strategie. Ihr werden folgende Aufgaben und Kompetenzen übertragen:

  • Kriteriendefinition/-revision

  • Überarbeitung der Richtlinien und Reglemente

  • Analyse Entwicklungstrends, Rahmenbedingungen

  • Vorbereitung und Diskussion von speziellen Projekten

  • Inhalte bei Aus- und Weiterbildung von Kontrolleurinnen und Kontrolleuren definieren

  • Bearbeiten von Beschwerden/Rekursen seitens Vermieter:innen/Eigentümer:innen (Kriterien, Einstufung)

Für die Verabschiedung der Kriterien und Reglemente verfügt die Fachgruppe über ein Antragsrecht an den STV-Vorstand, welches durch die Geschäftsstelle ausgeübt wird.

Arbeitsgruppen: AG FEWO

Zusätzlich zur Fachgruppe können temporär Arbeitsgruppen eingesetzt werden. Jede Arbeitsgruppe ist für einen spezifischen Bereich der Ferienwohnungs-Klassifikation verantwortlich. Alle Regionen die in der Fachgruppe vertreten sind, stellen eine:n Vertreter:in für die «AG Fewo», die die Haupt-Arbeitsgruppe darstellt. Die weiteren Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitsgruppen werden aufgrund ihres Know-hows festgelegt. Externe Partner können die Arbeitsgruppen ergänzen, erhalten jedoch keinen Sitz in der Fachgruppe. Die Anzahl Mitglieder pro Arbeitsgruppe ist limitiert.

Fragen zur Klassifikation?

Damit Sie Ihren Arbeitsaufwand reduzieren können, haben wir für Sie ein FAQ, inklusive Erklärvideos erstellt. Im FAQ werden die häufig gestellten Fragen beantwortet.

Dokumente

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Möchten Sie jeweils die aktualisierte Version automatisch erhalten? Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

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oder bestellen Sie einen Aufkleber bei einer Versicherung, beispielsweise hier.

Möchten Sie ein Exemplar des Leitfadens «Ferienwohnungen vermieten leicht gemacht» (Nicht-Mitglieder: CHF 25.-, STV-Mitglieder: CHF 19.-) bestellen? Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. Bitte beachten Sie, dass es sich beim Leitfaden um eine ältere Version handelt (2014). Einzelne Informationen/Angaben sind nicht mehr up to date.

Sophie Weber, Product Manager Labels

Ihre Ansprechperson

Sophie Weber

Projektkoordinatorin Accommodation Classification

+41 31 307 47 59 [email protected]
Zum Kontaktformular
Tourismuspolitik

Gesuche für Innotourgelder mit höherem Bundesanteil können ab sofort eingereicht werden

Das Parlament ist dem Antrag des Bundesrates gefolgt und hat in der Frühjahrssession eine Gesetzesänderung beschlossen, wonach der Bundesanteil bei Innotour-Projekten im Zeitraum 2023-2026 von aktuell maximal 50 Prozent auf neu maximal 70 Prozent erhöht wird. Neue Innotour-Gesuche können gemäss den angepassten Fördermöglichkeiten ab sofort eingereicht werden. Gleichzeitig hat das Parlament beschlossen, für die Umsetzung des Recovery Programms bei Innotour im Jahr 2023 5 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen. Heute hat die Referendumsfrist zur Gesetzesanpassung begonnen, weshalb nun Gesuche für neue Projekte eingereicht werden können. Unterstützungszusagen sowie erste Auszahlungen durch das SECO erfolgen ab Inkraftsetzung der neuen gesetzlichen Grundlagen durch den Bundesrat. Stand jetzt erachtet es das SECO als realistisch, dass die Inkraftsetzung der neuen gesetzlichen Grundlagen im Sommer 2023 erfolgen kann.

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Tourismuspolitik

Fokus Bundeshaus | Rückschau Frühjahrssession 2023

Die erste Session im Jahr 2023 bot dem Tourismussektor einige interessante Geschäfte. Die im Rahmen des Recoveryprogramms für den Tourismussektor geplante Erhöhung des maximalen Bundesanteils bei Innotourprojekten von 50 auf 70 Prozent wurde vom Nationalrat angenommen, damit ist die Gesetzesanpassung bewilligt. Der STV ist sehr erfreut über die Annahme, welche zentral ist für die Weiterentwicklung des Sektors.

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Blick auf das Dorf Sent im Unterengadin mit einem Bergpanorama im Hintergrund, Swisstainable Destination Logo in der oberen rechten Bildhälfte.
Nachhaltigkeit

Lancierung «Swisstainable Destination»

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Statistik

Touristische Beherbergung im Januar 2023: Hotellerie

Die Hotellerie verzeichnete in der Schweiz im Januar 2023 insgesamt 3,0 Millionen Logiernächte. Das sind +35,5% oder +782 000 Logiernächte im Vergleich zur entsprechenden Vorjahresperiode. Insgesamt 1,3 Mio. Logiernächte gingen auf das Konto der ausländischen Gäste (+63,5%; +520 000). Die inländischen Gäste generierten 1,6 Mio. Logiernächte (+18,9%; +262 000).

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Verband

Nachruf: Fredi Gmür – leidenschaftlicher Vertreter des Schweizer Tourismus

Der Schweizer Tourismus verliert mit Fredi Gmür nicht nur einen der profiliertesten Experten, sondern auch einen über den ganzen Sektor hinweg sehr geschätzten Kollegen. Fredi Gmür war zwischen 1997 – 2018 Vorstandsmitglied des Schweizer Tourismus-Verbandes und prägte den Schweizer Tourismus ein gutes Vierteljahrhundert massgeblich mit.

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Ansicht auf die Bundeshauskuppel
Tourismuspolitik

Rendez-vous Touristique im Zeichen der Standortförderung

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Tourismuspolitik

Schweizer Tourismus-Verband sagt JA zum Klimaschutzgesetz

Der Vorstand des STV hat an seiner Sitzung vom 27. Februar die Ja-Parole zum Klimaschutz-Gesetz beschlossen, welches am 18. Juni 2023 zur Abstimmung gelangen wird. Damit setzt der Tourismussektor ein klares Zeichen für eine nachhaltigere Zukunft.

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