Tourismuspolitik
Gemeinsam für sicheres Drohnenfliegen
In den letzten Monaten hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) in einigen, besonders auch in beliebten touristischen Regionen der Schweiz, vermehrt unsachgemässen Einsatz von Drohnen festgestellt. Dies kann nicht nur zu Sicherheitsrisiken führen, sondern auch das Gästeerlebnis in den Destinationen beeinträchtigen.
Um dem entgegenzuwirken, hat das BAZL die Sensibilisierungskampagne #DrohneSicherFliegen gestartet. Ziel ist es, Drohnenpilotinnen und -piloten – insbesondere solche aus dem Ausland – auf die in der Schweiz geltenden Regeln aufmerksam zu machen. Die Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien regelt den Betrieb von Drohnen in der Schweiz und legt einschlägige Mindestabstände sowie Bewilligungsoptionen fest. Zudem gelten seit dem 1. Januar 2023 EU-Konformitätsregeln mit Registrierungspflicht, dem Drohnenführerschein, Kategorieeinteilungen und einer obligatorischen Haftpflichtversicherung. Verstösse können empfindliche Bussen nach sich ziehen.
Eine Sensibilisierung ist aus touristischer Sicht wichtig, weil damit Bussen und negative Erlebnisse für drohnenfliegende Gäste vermieden werden können. Darüber hinaus schützen wir damit auch Menschen, Natur und Tiere und erhalten so die Attraktivität der Schweiz als Tourismusdestination.
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