Tourismuspolitik
Eine touristische Einordnung der SGH-Revision
Die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) ist eines der vier touristischen Förderinstrumente des Bundes. Die SGH hilft dabei, Finanzierungslücken zu schliessen und so Innovationskraft und Wachstum in der Beherbergungsbranche zu fördern. Das Bundesgesetz zur Förderung der Beherbergungswirtschaft, das der SGH zugrunde liegt, wird einer Totalrevision unterzogen. Das Parlament wird die Beratungen darüber voraussichtlich in der Herbstsession 2025 aufnehmen.

Der Bundesrat hat beschlossen, das Bundesgesetz zur Förderung der Beherbergungswirtschaft einer Totalrevision zu unterziehen. Der STV begrüsst diesen Entscheid ausdrücklich, denn damit die SGH den aktuellen und künftigen Ansprüchen der Branche gerecht wird, sind Anpassungen unerlässlich. Die vorgesehene Weiterentwicklung der Beherbergungsförderung umfasst vier Stossrichtungen:
Unterstützung besonders förderwürdiger Projekte: Zur Schwerpunktsetzung in der Förderung soll die SGH insbesondere finanzielle Anreize in Form von vorteilhafteren Darlehenskonditionen setzen können, die nur besonders förderwürdigen Vorhaben gewährt werden.
Flexibilisierung des Investitionsbegriffs: Der heute auf bauliche Investitionen fokussierte Investitionsbegriff soll flexibilisiert werden. Die SGH soll explizit auch Darlehen für Investitionen in Mobilien ohne gleichzeitige Bauinvestitionen gewähren können.
Kompetenzzentrum: Die SGH hat sich als Kompetenzzentrum für die Beherbergungsförderung etabliert. Diese Funktion soll gestärkt werden, indem die Wissenstransferaktivitäten der SGH im Gesetz verankert werden.
Formelle Modernisierung: Die gesetzlichen Grundlagen der SGH sollen formell modernisiert werden.
Darüber hinaus ist die Umsetzung zweier politischer Vorstösse von besonderer Relevanz für den Tourismussektor: die Ausweitung des Förderperimeters auf städtische Gebiete und die Förderung energetischer Sanierungen von Beherbergungsbetrieben im alpinen Raum (Impulsprogramm).
Benötigte Korrekturen an der Vorlage
Der Bundesrat hat einen Vorschlag mit den genannten Anpassungen ausgearbeitet und diesen im März 2024 in die Vernehmlassung gegeben. Der STV hat den Vorschlag in seiner Stellungnahme begrüsst. Bedauerlicherweise waren nicht alle Stimmen in der Vernehmlassung der Ausweitung des Förderperimeters und dem Impulsprogramm gegenüber wohlgesonnen. Aufgrund der finanziellen Lage des Bundes und den sehr unterschiedlichen Rückmeldungen hat sich der Bundesrat dazu entschlossen, die beiden Elemente aus der Vorlage zu streichen.
Die Ausweitung des Förderperimeters sowie das Impulsprogramm sind jedoch wichtige Instrumente, um den Schweizer Tourismus in seiner Entwicklung zu unterstützen. Beide Vorstösse wurden vom Parlament klar angenommen und sollen wieder in die Vorlage aufgenommen werden.
Die Ausweitung des Förderperimeters
Eine Förderung durch die SGH ist heute nicht in der ganzen Schweiz möglich. Sie beschränkt sich auf touristische Regionen. Die Finanzierung in Städten gestaltet sich allerdings oft ebenfalls schwierig, weshalb sich die städtische Hotellerie für eine Ausweitung des Förderperimeters einsetzt. Auch das Parlament erkannte die herausfordernde Situation in den Städten und beauftragte den Bundesrat im Dezember 2022 den Förderperimeter der SGH auf die gesamte Schweiz auszuweiten und die SGH mit den nötigen Ressourcen auszustatten. Daraufhin integrierte der Bundesrat die Anpassung des Förderperimeters ursprünglich in die bevorstehende SGH-Revision.
Impulsprogramm zur Förderung energetischer Sanierungen
Viele Beherbergungsbetriebe im Berggebiet stehen vor grossen finanziellen Herausforderungen. Insbesondere energieeffiziente Sanierungen bleiben häufig aus, weil Eigenmittel fehlen und Banken die Betriebe als risikoreich einstufen. Ein gezieltes Impulsprogramm könnte doppelt wirken: Es unterstützt die Betriebe und trägt gleichzeitig zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele bei. Der STV hatte sich im Parlament aktiv für die Annahme der Motion, die dem Anliegen zugrunde liegt, eingesetzt. Im September 2021 wurde sie von beiden Räten deutlich angenommen.
Ausblick
Nun ist das Parlament gefordert: Am 18. August behandelt die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) die Vorlage im Detail. In der Herbstsession 2025 folgt die Beratung im Nationalrat. Zusammen mit seinen Partnern wird sich der STV im parlamentarischen Prozess stark dafür einsetzen, dass sowohl das Impulsprogramm als auch die Ausweitung des Förderperimeters wieder in die Vorlage aufgenommen werden. Es handelt sich dabei um wichtige Elemente für die nachhaltige Weiterentwicklung des Schweizer Tourismussektors.
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