Tourismuspolitik
Fokus Bundeshaus
Der «Fokus Bundeshaus» bietet eine Übersicht der wichtigsten tourismuspolitischen Geschäfte im Parlament. Vor und nach jeder Session nimmt der Schweizer Tourismus-Verband Stellung zu den traktandierten und behandelten Geschäften.

Rückschau Herbstsession 2026
Die eidgenössischen Räte haben der Fortführung des reduzierten MWST-Satzes für Beherbergungsleistungen (26.026) um weitere vier Jahre zugestimmt. Der Tourismussektor begrüsst den Entscheid: Vier Jahre verhindern eine unmittelbare Steuererhöhung ab 2028 und schaffen stabile Bedingungen bis Ende 2031. Den Erfolg für den Schweizer Tourismus schmälert, dass die beschlossene Verlängerung gegenüber den angestrebten acht Jahren einen vergleichsweise kurzen Planungshorizont bieten.
Die Herbstsession war darüber hinaus von vielen weiteren touristisch relevanten Geschäften geprägt. Der Nationalrat befasste sich mit der Motion Rieder (25.4578), die den Schenkungscharakter von Trinkgeld gesetzlich festhält und Rechtssicherheit schafft. Der STV begrüsst die Annahme der Motion ausdrücklich. Zudem widmete sich der Nationalrat dem Bundesbeschluss über die Kandidatur der Schweiz für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038 (OPWS 2038). Aus touristischer Sicht bieten die OPWS 2038 in Form erhöhter internationaler Sichtbarkeit der Schweiz und der Schaffung direkter Wertschöpfung einen klaren Mehrwert. Der STV ist aus diesem Grund besonders erfreut über die Annahme des Planungsbeschlusses des Bundesrats durch den Nationalrat.
Unsere ausführlichen Argumentationen zu den erwähnten und weiteren Geschäften finden Sie untenstehend.
Beide Räte
25.057 | Geschäft des Bundesrates | Elektrizitätsgesetz (Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze). Änderung
öffnenDer STV begrüsst die Annahme der Vorlage. Die Nachfrage nach Strom ist mit der Dekarbonisierung und neuen gesellschaftlichen Entwicklungen gestiegen. Mit der Annahme des Stromgesetzes und des Beschleunigungserlasses wurde diese Entwicklung bestätigt. Entsprechend wird der Ausbau von erneuerbaren Energien und die damit verbundene Stromproduktion in den nächsten Jahren weiter vorangetrieben werden. Um mit dieser Entwicklung mithalten zu können, ist auch der Ausbau der zugrundeliegenden Infrastruktur notwendig. Gleichzeitig besteht ein hoher Sanierungsbedarf der bestehenden Infrastruktur. Beides kann dank der in der Vorlage vorgesehenen Massnahmen vorangetrieben werden. Dies trägt dazu bei, inländische Strommangel-lagen zukünftig zu verhindern und die inländische Stromversorgung zu stärken.
Gerade im Tourismussektor, in dem viele Betriebe mit kleinen Margen arbeiten, haben von ausländischen Energiemärkten verursachte Preisschwankungen eine grosse Auswirkung. Spätestens seit der Energiemangellage 2022/23 wurde dies schmerzhaft bewusst. Für den Tourismus ist deshalb eine stabile Stromversorgung unabdingbar. Die angenommene Änderung des Elektrizitätsgesetzes stützt dies.
26.026 | Geschäft des Bundesrates | Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen
öffnenDer STV begrüsst die Verlängerung des MWST-Sondersatzes um vier Jahre vor dem Hintergrund angespannter Bundesfinanzen. Der Entscheid verhindert eine faktische Steuererhöhung von 3,8 auf zurzeit 8,1 Prozent für Beherbergungsbetriebe. Diese Mehrbelastung hätte zu höheren Preisen für Gäste, tieferen Margen der Betriebe oder einer Kombination aus beidem geführt. Gleichwohl bleibt ein Zeitraum von vier Jahren ein vergleichsweise kurzer Planungshorizont.
Durch die Fortführung des Sondersatzes wird dem Exportcharakter des Tourismus zumindest für weitere vier Jahre Rechnung getragen. Etwa die Hälfte der Übernachtungen in der Schweiz entfällt auf ausländische Gäste. Anders als klassische Exportbranchen, deren Ausfuhren von der Schweizer Mehrwertsteuer befreit sind, erbringt die Beherbergung ihre wirtschaftlich als Export geltende Leistung jedoch zwingend im Inland und unterliegt deshalb der Schweizer Mehrwertsteuer. Gleichzeitig ist sie standortgebunden und kann Kostennachteile, etwa infolge der Frankenstärke, nicht im gleichen Ausmass durch Produktionsverlagerungen oder günstigere ausländische Vorleistungen kompensieren. Hinzu kommt die personalintensive Kostenstruktur mit entsprechend begrenzten Vorsteuerabzugsmöglichkeiten. Der Sondersatz trägt diesen besonderen strukturellen Bedingungen zumindest teilweise Rechnung.
Zudem entfaltet der Sondersatz eine breite volkswirtschaftliche Hebelwirkung entlang der gesamten touristischen Wertschöpfungskette – bei Bergbahnen, Gastronomie, Transportanbietern, Detailhandel, Kulturangeboten sowie im lokalen Gewerbe und in der Landwirtschaft. Er sichert damit Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung, schafft Investitions- und Planungssicherheit und stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Tourismus.
Nationalrat
25.4578 | Motion Rieder | Das freiwillige Trinkgeld ist nicht Teil des Gehalts
öffnenDer STV begrüsst die Annahme der Motion. Sie sorgt für klare Verhältnisse und verlässliche Rahmenbedingungen. Aufgrund veränderter Zahlungsgewohnheiten hin zu mehr digitalem Bezahlen haben sich erhebliche Unsicherheiten bei der steuer- und beitragsrechtlichen Behandlung von Trinkgeldern ergeben. Noch verstärkt wurden diese Unsicherheiten, als im Rahmen der AHV-Reform 2030 geprüft wurde, ob elektronisch gewährte Trinkgelder generell steuer- und beitragspflichtig werden sollen. Dies hätte zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung geführt: Bar ausgerichtete Trinkgelder blieben abgabenfrei, digitale hingegen würden steuer- und beitragspflichtig. Damit wäre der Schenkungscharakter untergraben worden.
In Branchen wie der Gastronomie und der Hotellerie, in denen der Lohn im Preis inbegriffen ist, haben Trinkgelder klar Schenkungscharakter: Sie sind Ausdruck freiwilliger Wertschätzung für eine gute Leistung. Allein der Gast entscheidet, ob er ein Trinkgeld gibt und wie hoch dieses ausfällt. Solange die Trinkgelder dabei keinen wesentlichen Bestandteil des Arbeitsentgelts darstellen, sind sie weder steuer- noch sozialversicherungspflichtig. Die Motion bezieht sich ausschliesslich auf diese Zahlungen. Zahlungen durch den Arbeitgeber wie z.B. Bonuszahlungen oder verbindliche Trinkgelder von Handwerker sind davon nicht betroffen.
Eine Versteuerung von Trinkgeldern hätte zudem für Arbeitnehmende spürbare finanzielle Einbussen zur Folge gehabt – durch höhere Abgaben, höhere Steuern und effektiv weniger verfügbares Trinkgeld. Die Attraktivität der Arbeitsbedingungen hätte weiter abgenommen, was den bestehenden Fachkräftemangel verschärft hätte. Steigende Personalkosten hätten zudem zu höheren Preisen in Gastronomie und Hotellerie geführt und diese Leistungen für breite Bevölkerungskreise zunehmend unerschwinglich gemacht.
24.3961 | Motion Aeschi | Verschärfung der Lex Koller
öffnenDer STV bedauert die Annahme der Motion durch den Nationalrat und wird sich für die Ablehnung der Motion im Ständerat einsetzen. Der Grund dafür ist, dass die geforderte weitgehende Rücknahme der in den vergangenen vierzig Jahren vorgenommenen Lockerungen der Lex Koller die Investitionsbedingungen für den Schweizer Tourismusstandort erheblich verschlechtern würde. Gerade in der kapitalintensiven Hotellerie sind ausländische Investitionen für die Erneuerung und Weiterentwicklung der Betriebe von grosser Bedeutung, da die notwendigen Investitionen nicht immer mit inländischem Kapital finanziert werden können. Die damit ermöglichten Investitionen schaffen und sichern Arbeitsplätze und Wertschöpfung in der Schweiz. Zusätzliche Investitionshürden können hingegen dazu führen, dass notwendige Erneuerungen und Weiterentwicklungen touristischer Betriebe und Infrastrukturen ausbleiben.
Der STV anerkennt die Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt, insbesondere in touristisch geprägten Regionen. Diese haben jedoch vielfältige Ursachen und lassen sich nicht mit einer pauschalen Verschärfung der Lex Koller lösen. Hohe Baukosten, raumplanerische Vorgaben, langwierige Bewilligungsverfahren und die begrenzte Verfügbarkeit von Bauland tragen ebenfalls zur angespannten Situation bei.
Eine erneute Verschärfung der Lex Koller würde zudem der jüngsten Stossrichtung des Parlaments entgegenlaufen. Dieses hat sich dafür ausgesprochen, auch ausländisch beherrschten Betrieben den Erwerb von Grundstücken für betriebsnotwendige Personalwohnungen zu ermöglichen. Damit hat das Parlament anerkannt, dass punktuelle Lockerungen der Lex Koller für die wirtschaftliche Entwicklung notwendig sein können. Statt für den Tourismussektor wichtige Lockerungen wieder infrage zu stellen, braucht der Schweizer Tourismus verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit für langfristige Investitionen.
25.4416 | Motion UREK-S | Unterstützungsleistungen des Bundes in Naturkatastrophenfällen
öffnenDer STV bedauert die Ablehnung der Motion. Naturkatastrophen wie die Unwetter 2024 oder der Gletscher- und Bergsturz in Blatten im vergangenen Jahr haben gezeigt, dass der Bund wiederholt ausserordentliche Massnahmen ergreifen musste, um betroffene Regionen angemessen zu unterstützen. Zwar kann der Bund heute gestützt auf die Wald- und Wasserbaugesetzgebung bestimmte Sofortmassnahmen sowie die Wiederinstandstellung von Schutzbauten mitfinanzieren. Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen reichen jedoch nicht aus, um Gemeinden rasch, unbürokratisch und zielgerichtet bei der Bewältigung der unmittelbaren Folgen zu unterstützen. Die Unterstützung über dringliche Bundesgesetze oder Sonderbotschaften bringen zeitintensive Verfahren mit sich und schaffen für die betroffene Bevölkerung und Wirtschaft unnötige Unsicherheit. Vor diesem Hintergrund hätte bei Annahme der Motion ein entsprechender Erlass die finanzielle Handlungsfähigkeit des Bundes bei Naturkatastrophen stärken können.
In vielen von Naturkatastrophen betroffenen Regionen ist der Tourismus ein zentraler Wirtschaftszweig und sichert einen erheblichen Teil der regionalen Wertschöpfung. Entsprechend ist es von existenzieller Bedeutung, dass die tourismusrelevante Infrastruktur rasch wiederhergestellt wird. Infrastrukturausfälle beeinträchtigen unmittelbar die Erreichbarkeit, führen zu Betriebsschliessungen und gefährden die Liquidität zahlreicher – häufig familiengeführter – Betriebe. Für den STV ist dabei klar, dass jegliche Regelung die Eigenverantwortung der Kantone und Gemeinden zu wahren hat. Eine Bundes-Soforthilfe muss deshalb angemessene Eigenanteile vorsehen und – wo sachgerecht – mit Rückzahlungsmechanismen verbunden werden. Nur so bleiben Vorsorgeanreize erhalten und Fehlanreize werden vermieden.
26.054 | Geschäft des Bundesrates | Bundesbeschluss über die Unterstützung der Kandidatur, Vorbereitung und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038
öffnenDer STV begrüsst die Annahme des Geschäfts. Aus touristischer Sicht sind OPWS in der Schweiz klar positiv zu bewerten. Sie erhöhen die internationale Sichtbarkeit der Schweiz und schaffen direkte Wertschöpfung – insbesondere in tourismusnahen Branchen. Neben zusätzlichen Logiernächten und Gastronomieumsätzen stärken die global verbreiteten Bilder von Berg-, Stadt- und Naturlandschaften die Nachfrage langfristig. Auf das Konzept bezogen, gibt es aus touristischer Perspektive zudem unterschiedliche Punkte positiv hervorzuheben; hinsichtlich der Austragungsorte wurde eine sachgerechte Auswahl getroffen, die Belastung des Bundeshaushalts ist verhältnismässig und es gibt ein Vermächtniskonzept, das die positiven Auswirkungen der Veranstaltung langfristig stärkt.
Ebenfalls wird der nachhaltigen Durchführung einen grossen Stellenwert eingeräumt, was für den STV eine Voraussetzung für die Unterstützung der Spiele ist. Der dezentrale Ansatz ermöglicht, die OWPS auf bereits bestehender Infrastruktur auszurichten. Damit können die Spiele relativ kostengünstig und so nachhaltig wie möglich umgesetzt werden. In diesem Rahmen wird auch die Weiterentwicklung des nachhaltigen Tourismus und die Integration von Programmen wie Swisstainable als ausdrückliches Ziel der OWPS 2038 genannt. Dies begrüsst der STV und fordert in der Konsequenz, dass Betriebe, die am Swisstainable-Programm teilnehmen, priorisiert miteinbezogen werden. Der STV, als Geschäftsstelle von Swisstainable, sieht hierin eine grosse Chance, die nachhaltige Entwicklung im Schweizer Tourismus aktiv zu fördern und einen Beitrag an die Tourismusstrategie des Bundes zu leisten.
23.325 | Standesinitiative Zürich | Zeitlich befristete Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten
öffnenDer STV begrüsst den Entscheid des Nationalrats, die Standesinitiative nicht abzuschreiben. Sie stärkt die touristische Attraktivität, erhöht die Wertschöpfung in Städten und touristischen Regionen und trägt damit zur Sicherung von Arbeitsplätzen in der Schweiz bei. Durch die zusätzlichen Verkaufssonntage wird der stationäre Detailhandel gestärkt, wovon auch der Tourismus profitiert. Eine höhere Besucherfrequenz führt zu zusätzlichen Einnahmen entlang der touristischen Wertschöpfungskette, und Städte können sich vermehrt als attraktive Einkaufs- und Erlebnisdestinationen positionieren. Es entsteht damit eine positive Wechselwirkung zwischen Tourismus und Detailhandel.
Zudem trägt die Massnahme den veränderten Konsum- und Freizeitgewohnheiten Rechnung. Erfahrungen aus touristischen Regionen sowie von Bahnhöfen und Flughäfen zeigen, dass Sonntagsöffnungen zur Belebung der Ortszentren beitragen, das Einkaufserlebnis für Einheimische und Gäste verbessern und den Besucherandrang gleichmässiger über die Woche verteilen. Internationale Gäste, die Sonntagsverkäufe aus ihren Herkunftsländern kennen, erwarten ein konsistentes Angebot, das dem Image einer modernen und gastfreundlichen Schweiz entspricht. Gleichzeitig wahrt die Initiative die kantonale Hoheit über die Ladenöffnungszeiten, indem die Kantone selbst festlegen können, ob sie die Möglichkeit von zwölf bewilligungsfreien Sonntagen ausnutzen wollen oder nicht.
26.45 | Geschäft des Bundesrates | Ausländer- und Integrationsgesetz (Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit vorübergehendem Schutz und Zulassungserleichterung für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige). Änderung
öffnenDer STV begrüsst die Annahme der Vorlage. Sowohl die Massnahmen zur Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S als auch die Zulassungserleichterungen für Drittstaatenangehörige mit höherem Schweizer Bildungsabschluss sind wichtige Massnahmen hinsichtlich des vorherrschenden Fachkräftemangels im personalintensiven Tourismussektor.
Die Möglichkeit, schutzbedürftige Personen zur Teilnahme an arbeitsmarktlichen Integrationsmassnahmen zu verpflichten, erleichtert die nachhaltige Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Die Umwandlung einer Bewilligungspflicht in eine Meldepflicht sowie die Möglichkeit des Kantonswechsels bei Erwerbstätigkeit senkt die Schwelle für eine Arbeitsaufnahme spürbar und schafft Klarheit und Planbarkeit für Arbeitgeber.
Mit der Änderung in Art. 21 AIG können zukünftig Personen, die bereits in der Schweiz eine hochwertige eidgenössisch anerkannte Ausbildung absolviert haben, rekrutiert werden. Auf diese Fachkräfte zu verzichten, die genau für die Bedürfnisse des schweizerischen Arbeitsmarkts ausgebildet worden sind, macht keinen Sinn. Insbesondere, da dies für Hochschulabsolvierende aus Drittstaaten bereits vorgesehen ist. Diese Diskriminierung von Personen mit einem Abschluss einer höheren Fachschule, widerspricht nicht nur dem in der Verfassung festgehaltenen Diskriminierungsgrundsatz, sondern wertet diesen wichtigen Pfeiler der Schweizer Bildungslandschaft gegenüber universitären Ausbildungen ab. Die höhere Berufsbildung ist aber gerade in touristischen Branchen ein zentraler Karriereweg für benötigte Fachkräfte.
Ständerat
26.023 | Geschäft des Bundesrates | Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)»
öffnenDer STV begrüsst den Entscheid auf Eintreten des Ständerats und die Annahme der Vorlage. Auch wenn nicht alle Aspekte des Verhandlungsergebnisses restlos überzeugen, erachtet der STV das Geschäft als ein Gesamtpaket, bei dem aus touristischer Sicht die Vorteile klar überwiegen. So ist der STV davon überzeugt, dass die vorliegenden Verträge zu einer stabilen Beziehung zu der wichtigsten Handelspartnerin der Schweiz führen werden. Davon profitiert der Tourismussektor massgeblich. Denn die Branchen im Tourismus sind einerseits personalintensiv und auf die Fachkräfte aus der EU angewiesen. Andererseits ist der erleichterte Austausch von Waren und Dienstleitungen ein wichtiger Vorteil für viele Unternehmen. Der gute Anschluss der Schweiz via Luft- und Landwege sowie der freie Zugang tragen zudem dazu bei, dass EU-Bürgerinnen und -Bürger die grösste ausländische Gästegruppe in der Schweiz ausmachen.
Kritisch beurteilt werden hingegen die in der inländischen Umsetzung vorgesehene Lenkungsabgabe sowie branchenspezifische Schutzmassnahmen im Bereich der Zuwanderung. Der Tourismussektor ist auf einen möglichst guten Zugang zu qualifizierten Arbeitskräften angewiesen. Zusätzliche Einschränkungen bei der Rekrutierung ausländischer Arbeitskräfte würden den bereits bestehenden Arbeits- und Fachkräftemangel weiter verschärfen und gleichzeitig zusätzlichen administrativen Aufwand für die Unternehmen sowie für Bund und Kantone verursachen.
25.086 | Geschäft des Bundesrates | Luftfahrtgesetz. Änderung
öffnenDer STV begrüsst die Annahme des Geschäfts. Mit dem neu geschaffenen Art. 36abis wird die bestehende gesetzliche Grundlage präzisiert und der geltende Bestandschutz rechtlich gestärkt. Damit soll weiterhin sichergestellt werden, dass zentrale Eckwerte, wie die Betriebszeiten, auch in Rechtsmittelverfahren vorgegeben sind und die internationale Anbindung der Schweiz gesichert bleibt. Eine Einschränkung der Betriebszeiten würde zwingend auch mit einem Abbau der Flugstrecken und des Angebots einhergehen.
Leistungsfähige Landesflughäfen und eine gute internationale Erreichbarkeit sind zentrale Standortfaktoren für den Schweizer Tourismus. 35 Prozent aller ausländischen Gäste erreichen die Schweiz per Flugzeug. Diese internationalen Gäste sind für den Schweizer Tourismussektor sehr wichtig, da sie zu einer Erhöhung der Stabilität und einer gleichmässigen Verteilung der Nachfrage beitragen. So buchen internationale Gäste frühzeitig und sind verlässlicher als die inländischen Gäste, denn sie machen ihren Besuch nicht vom Wetter abhängig. Auch reisen insbesondere Fernmarktgäste oft in den Nebensaisons. Dies führt zu einer Glättung von Saisonalitäten und zu einer ausgeglichenen Auslastung. Ohne Fernmarktgäste wäre vielerorts kein Ganzjahrestourismus möglich. Dies ist nicht nur wirtschaftlich relevant, sondern ermöglicht es auch, attraktivere Ganzjahresverträge für Angestellte anzubieten, was insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels im Tourismussektor von zentraler Bedeutung ist. Eine gute internationale Anbindung ist deshalb für den Schweizer Tourismussektor ein wichtiger Faktor.
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