Tourismuspolitik

Fokus Bundeshaus

Der «Fokus Bundeshaus» bietet eine Übersicht der wichtigsten tourismuspolitischen Geschäfte im Parlament. Vor und nach jeder Session nimmt der Schweizer Tourismus-Verband Stellung zu den traktandierten und behandelten Geschäften.

Vorschau Frühjahrssession 2026

Die Frühjahrssession steht aus tourismuspolitischer Sicht ganz im Zeichen des Entlastungspakets 27 (EP27). Der Bundesrat sieht im Bereich der touristischen Förderinstrumente Innotour, Neue Regionalpolitik und Schweiz Tourismus einschneidende Kürzungen vor. Der STV unterstützt die Konsolidierung der Bundesfinanzen und sieht auch das EP27 grundsätzlich positiv, da damit auch bei den gebundenen Ausgaben des Bundes Einsparungen erreicht werden können. Gleichzeitig ist der Tourismus überproportional betroffen. Der STV setzt sich deshalb dafür ein, dass das Parlament noch Anpassungen am Paket vornimmt.

Darüber hinaus befassen sich die Räte mit weiteren spannenden Themen, wie der Besteuerung von Trinkgeldern, Entschädigungen im Naturkatastrophenfall oder dem Verhältnis von kantonalen Mindestlöhnen zu Gesamtarbeitsverträgen.

Unsere Einschätzung zu den erwähnten und weiteren Geschäften finden Sie untenstehend.

Beide Räte

Der STV unterstützt die Konsolidierung des Bundeshaushalts grundsätzlich und empfiehlt dem Nationalrat, auf das EP27 einzutreten. Da die touristischen Förderinstrumente zu den ungebundenen Ausgaben zählen, besteht ein klares Interesse an einer Verabschiedung des EP27. Nur so können Kürzungen auch bei den gebundenen Ausgaben ermöglicht werden. Voraussetzung für die Unterstützung der letztlich verabschiedeten Vorlage ist jedoch eine verhältnismässige und faire Lastenverteilung.

Der bundesrätliche Entwurf sieht für den Tourismussektor jedoch überproportionale Kürzungen vor. Während ohne EP27 bei den ungebundenen Ausgaben Einschnitte von rund 10 % erforderlich wären, gehen die Kürzungen im Tourismus deutlich darüber hinaus. Dies wiegt umso schwerer, als die touristischen Förderinstrumente in den vergangenen Jahren im ordentlichen Budgetprozess bereits wiederholt überdurchschnittlich reduziert wurden.

Der Tourismussektor ist bereit, weiterhin einen substanziellen Beitrag zur Haushaltsentlastung zu leisten. Entsprechend hat er frühzeitig Kompromissvorschläge in den politischen Prozess eingebracht. In diesem Sinne unterstützt der STV die vom Ständerat beschlossenen tieferen Kürzungen bei Innotour (Minderheit Nause) und bei der Neuen Regionalpolitik (Mehrheit der FK-N). Bei Schweiz Tourismus empfiehlt er, der Minderheit Nause zu folgen, da diese sachlich und finanzpolitisch am überzeugendsten ist. Eventualiter kann der STV auch die Minderheit Gafner mittragen. Mit diesen Kompromissvorschlägen würden die Einschnitte deutlich ausgewogener ausfallen und die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Tourismus nicht gefährden.

Zum Geschäft 25.063
Zum Geschäft 25.041

Ständerat

Der STV empfiehlt die Annahme der Motion. Sie sorgt für klare Verhältnisse und verlässliche Rahmenbedingungen.

In Branchen wie Gastronomie und Hotellerie, in denen der Lohn im Preis inbegriffen ist, haben Trinkgelder Schenkungscharakter: Sie sind Ausdruck freiwilliger Wertschätzung für eine gute Leistung. Solange sie keinen wesentlichen Bestandteil des Arbeitsentgelts darstellen, sind sie weder steuer- noch sozialversicherungspflichtig.

Aufgrund veränderter Zahlungsgewohnheiten hin zu mehr digitalem Bezahlen besteht heute aber erhebliche Unsicherheit bei der steuer- und beitragsrechtlichen Behandlung von Trinkgeldern. Im Rahmen der AHV-Reform 2030 prüft Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, ob elektronisch gewährte Trinkgelder generell steuer- und beitragspflichtig werden sollen. Dies würde zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung führen: Bar ausgerichtete Trinkgelder blieben abgabenfrei, digitale hingegen würden steuer- und beitragspflichtig. Damit würde der Schenkungscharakter untergraben.

Für die Arbeitnehmenden hätte dies spürbare finanzielle Einbussen zur Folge – durch höhere Abgaben, höhere Steuern und effektiv weniger verfügbares Trinkgeld. Die Attraktivität der Arbeitsbedingungen nähme weiter ab, was den bestehenden Fachkräftemangel verschärfen würde. Steigende Personalkosten würden zudem zu höheren Preisen in Gastronomie und Hotellerie führen und diese Leistungen für breite Bevölkerungskreise zunehmend unerschwinglich machen.

Zum Geschäft

Der STV spricht sich für das Modell der SPK-S aus, da es eine ausgewogene Lösung zwischen Leistungsverbesserung und Missbrauchsprävention bietet. Durch die gezielte Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen wird sichergestellt, dass Leistungen den tatsächlich berechtigten Personen zukommen, während gleichzeitig das Risiko unzulässiger Leistungsbezüge reduziert wird. Dies trägt dazu bei, den administrativen Aufwand für die Vollzugsstellen zu minimieren und die Effizienz der Umsetzung zu erhöhen. Zudem schützt das Modell die Mittel der Arbeitslosenversicherung, was langfristig dazu beiträgt, eine übermässige Belastung des ALV-Fonds und mögliche Beitragserhöhungen zu vermeiden. Aus Sicht des STV ist diese Lösung daher sowohl für die betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer als auch für die Gesamtwirtschaft ausgewogen und nachhaltig.

Zum Geschäft

Der STV begrüsst die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Stärkung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Bundes bei Naturkatastrophen und empfiehlt die Motion zur Annahme.

Naturkatastrophen wie die Unwetter 2024 oder der Gletscher- und Bergsturz in Blatten im vergangenen Jahr haben gezeigt, dass der Bund wiederholt ausserordentliche Massnahmen ergreifen musste, um betroffene Regionen angemessen zu unterstützen. Zwar kann der Bund heute gestützt auf die Wald- und Wasserbaugesetzgebung bestimmte Sofortmassnahmen sowie die Wiederinstandstellung von Schutzbauten mitfinanzieren. Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen reichen jedoch nicht aus, um Gemeinden rasch, unbürokratisch und zielgerichtet bei der Bewältigung der unmittelbaren Folgen zu unterstützen.

So musste die Soforthilfe für Blatten über ein dringliches Bundesgesetz sichergestellt werden. Auch für die ausserordentliche Bundeshilfe zur Bewältigung der Umweltschäden 2024 befindet sich derzeit eine Sonderbotschaft in der Vernehmlassung. Solche gesetzgeberischen Verfahren sind zeitintensiv und schaffen für die betroffene Bevölkerung und Wirtschaft unnötige Unsicherheit.

In vielen von Naturkatastrophen betroffenen Regionen ist der Tourismus ein zentraler Wirtschaftszweig und sichert einen erheblichen Teil der regionalen Wertschöpfung. Entsprechend ist es von existenzieller Bedeutung, dass die tourismusrelevante Infrastruktur rasch wiederhergestellt wird. Infrastrukturausfälle beeinträchtigen unmittelbar die Erreichbarkeit, führen zu Betriebsschliessungen und gefährden die Liquidität zahlreicher – häufig familiengeführter – Betriebe. Gleichzeitig ist die Eigenverantwortung der Kantone und Gemeinden zu wahren. Eine Bundes-Soforthilfe muss deshalb angemessene Eigenanteile vorsehen und – wo sachgerecht – mit Rückzahlungsmechanismen verbunden werden. Nur so bleiben Vorsorgeanreize erhalten und Fehlanreize werden vermieden.

Zum Geschäft

Der STV spricht sich für die Annahme der Motion aus. Er bevorzugt zudem die Variante des Nationalrates, damit sichergestellt werden kann, dass diese Motion losgelöst von der grossen Reform AHV 2030 rasch vorangetrieben wird. So sollen Verzögerungen vermieden werden.

Im Tourismussektor ist der Bedarf an qualifiziertem Personal gross und der Fachkräftemangel ein akutes Thema. Die touristischen Branchen gehen das Thema an und haben unterschiedliche Initiativen und Programme gestartet, um die Attraktivität der Berufe im Tourismus zu steigern und den Nachwuchs zu fördern. Um die Herausforderung bewältigen zu können, ist jedoch auch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen nötig. Die vorgeschlagenen Massnahmen setzen gezielt an und tragen dazu bei, dem Fachkräftemangel im Tourismus entgegenzuwirken. Sie helfen, das inländische Arbeitskräftepotential besser auszunutzen, indem sie ältere Arbeitnehmende ermutigen, länger im Berufsleben zu bleiben. Von der Kommissionsmehrheit wurde eine Textänderung beschlossen. Damit soll sichergestellt werden, dass diese Motion losgelöst von der grossen Reform AHV 2030 rasch vorangetrieben werden kann. So sollen Verzögerungen vermieden werden.

Zum Geschäft

Der STV empfiehlt der Kommissionsmehrheit zu folgen und die Vorlage anzunehmen. Die Gesetzesänderung zielt darauf ab, die Sozialpartnerschaft wieder auf eine klar definierte rechtliche Grundlage zu stellen. Die Sozialpartnerschaft ist ein zentraler Pfeiler der hiesigen Wirtschaftskultur und des Erfolgsmodells Schweiz. Kantonale Mindestlöhne führen zu Unsicherheiten in den sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen und gefährden die Rechtssicherheit für die Betriebe. Mit den gesetzlichen Änderungen wird die Sozialpartnerschaft gestärkt und Unsicherheiten bei den Betrieben behoben. Dabei lässt der Vorschlag keine Spekulationen zu und ist klar formuliert. Es lässt sich explizit ableiten, welche Bestimmung (die Mindestlohn-Bestimmung gemäss ave GAV oder jene gemäss kantonalem Mindestlohngesetz) im konkreten Arbeitsvertrag berufen ist bzw. Anwendungsvorrang geniesst.

Der STV empfiehlt zudem die von der Kommissionsmehrheit geforderte Ergänzung in Art. 1 Abs.5 AVEG einzuführen. Diese ermöglicht es den Kantonen, ihre demokratisch legitimierten Mindestlöhne beizubehalten. Damit wird eine Kompromisslösung angestrebt, die den Kantonen die Besitzstandwahrung garantiert, die demokratischen Entscheide wahrt und gleichzeitig für die Zukunft klare Regeln schafft.

Zum Geschäft

Nationalrat

Der STV empfiehlt die Annahme der Motion. Die damit angestrebte Anpassung der gesetzlichen Grundlagen ermöglicht eine administrative Entlastung der Lernenden, der Betriebe und der Kantone. Die Attraktivität der beruflichen Grundbildung wird gestärkt, und es können Ausbildungsplätze besetzt werden, die für die Sicherung des Fachkräftenachwuchses von zentraler Bedeutung sind. Gerade zahlreiche Branchen im Tourismussektor sind darauf angewiesen, qualifizierte Fachkräfte im Inland ausbilden zu können.

Zugleich trägt die Motion dem Umstand Rechnung, dass Lernende heute nicht mit Erwerbstätigen mit unbefristeten oder längerfristigen Arbeitsverträgen gleichgestellt sind. Anderen erwerbstätigen Grenzgängerinnen und Grenzgängern wird die Bewilligung für die Dauer eines befristeten Arbeitsvertrags beziehungsweise bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen für fünf Jahre erteilt. Analog dazu schlägt die Vorlage eine angemessene und administrativ zweckmässige Lösung für Lernende vor. Im Gegensatz zu Studierenden sind Lernende stark ins Berufsleben integriert und die Betriebe investieren erheblich in ihre Ausbildung. Es erscheint entsprechend passender, dass sie Erwerbstätigen und nicht Studierenden gleichgestellt werden.

Zum Geschäft

Newsletter

«Fokus Bundeshaus» in Ihrem Postfach

optional
optional
optional