Tourismuspolitik

Fokus Bundeshaus

Der «Fokus Bundeshaus» bietet eine Übersicht der wichtigsten tourismuspolitischen Geschäfte im Parlament. Vor und nach jeder Session nimmt der Schweizer Tourismus-Verband Stellung zu den traktandierten und behandelten Geschäften.

Rückschau Wintersession 2025

Das Parlament hat während der Wintersession weitreichende finanzpolitische Entscheide getroffen. Die Räte haben das Bundesbudget 2026 verabschiedet und der Ständerat hat sich mit dem Entlastungspaket 27 (EP27) auseinandergesetzt. Die Signale an den Tourismussektor fallen dabei gemischt aus.

Der Ständerat hat als Erstrat die Beratung des EP27 (25.063) aufgenommen und sich für einschneidende Kürzungen bei Schweiz Tourismus ausgesprochen. Diese sind für den STV nicht akzeptabel. Gleichzeitig beschloss die kleine Kammer im Sinne des Tourismussektors geringere Kürzungen bei Innotour und der Neuen Regionalpolitik (NRP) als vom Bundesrat vorgeschlagen. Im Rahmen der Budgetberatungen (25.041) konnte zudem die unter Druck geratene Finanzierung der touristischen Förderinstrumente für das Jahr 2026 gesichert werden. Gemeinsam mit seinen Partnern wird sich der Verband in der weiteren Behandlung des EP27 für die notwendigen Anpassungen im Sinne des Tourismus einsetzen.

Ebenfalls positiv wertet der STV zwei den Arbeitsmarkt betreffende Entscheidungen des Parlaments. Einerseits die verabschiedeten Änderungen im Berufsbildungsgesetz (25.046). Diese bringen eine wichtige Aufwertung der Abschlüsse von höheren Fachschulen und tragen dazu bei, dass wieder mehr junge Erwachsene den Berufsbildungsweg einschlagen. Anderseits begrüsst der STV den Entscheid des Parlaments die Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» (25.026) zur Ablehnung zu empfehlen. Die Initiative sieht eine Aufkündigung des Freizügigkeitsabkommen (FZA) vor. Das FZA ermöglicht die Rekrutierung von Arbeits- und Fachkräften in den EU-Ländern, ohne diese wäre der Fachkräftemangel gerade in den Kernbranchen Hotellerie und Gastronomie nicht mehr zu bewältigen.

Unsere Einschätzung zu den erwähnten und weiteren Geschäften finden Sie untenstehend.

Beide Räte

Der STV begrüsst die Annahme des Budgets 2026, welches auch im kommenden Jahr die ausreichende Finanzierung der touristischen Förderinstrumente sicherstellt.

Die touristischen Förderinstrumente sind zentral für das Schweizer Tourismussystem. Schweiz Tourismus, Innotour und die Neue Regionalpolitik ergänzen sich gegenseitig und unterstützen den Sektor auf unterschiedliche Weise bei den zahlreichen aktuellen Herausforderungen. Nur ausreichend finanziert und im Zusammenspiel können sie ihre volle Wirkung für den Tourismussektor entfalten.

Trotz des angespannten Finanzhaushalts und einzelner politischer Forderungen, die eine Schwächung dieser Instrumente in Kauf genommen hätten, haben sich der STV und seine Partner geschlossen für deren Erhalt und ausreichende Finanzierung eingesetzt und sich damit erfolgreich durchgesetzt.

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Der STV ist sehr erfreut über die Annahme der Änderungen im Berufsbildungsgesetz. Mit den vom Parlament vorgenommenen Gesetzesänderungen sind wichtige Massnahmen zur Stärkung der höheren Berufsbildung beschlossen worden. Insbesondere begrüsst der STV die die neu eingeführten Titelzusätze der höheren Berufsbildung «professional Bachelor» und «professional Master. Diese führen national und international zu einer Aufwertung von Abschlüssen höheren Fachschulen und eidgenössischen Berufsprüfungen und steigern die Attraktivität der Ausbildungen. Damit wird ein wichtiges Anliegen der betroffenen Branchen erfüllt. Ausserdem ist diese Stärkung der höheren Berufsbildung angesichts des Fachkräftemangels zentral.

Zudem umfasst das Paket weitere Verbesserungen, wie die Möglichkeit, Berufs- und höhere Fachprüfungen künftig auch in Englisch anzubieten oder der Bezeichnungsschutz für höhere Fachschulen.

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Die Beurteilung der Gesetzesanpassungen fällt aus Sicht des STV gemischt aus. Eine zu starke Aufweichung des Kartellgesetzes konnte zwar abgewendet werden, wie sich die Gesetzesanpassungen aber konkret auf die touristischen Betriebe auswirken werden, wird sich erst durch die Praxis der WEKO und der Gerichte zeigen.

Positiv zu werten ist, dass die Errungenschaften der Fair-Preis-Initiative nicht aufgehoben wurden. Diese gesetzliche Grundlage ist für den Tourismus von grosser Bedeutung, da sie auch Preisabsprachen bei relativ Marktmächtigen Unternehmen verhindert und damit gegen überhöhte Preise im Tourismussektor wirkt.

Gleichzeitig wurde das Kartellgesetz im Bereich der Abreden geschwächt. Dass die Behörden die Erheblichkeit der Wettbewerbsbeeinträchtigung einzelfallweise in einer Gesamtbeurteilung anhand qualitativer Elemente in Form von Erfahrungswerten darlegen müssen, ist eine deutlich höhere Hürde als bisher, was Abreden wahrscheinlicher macht.

Der STV ist überzeugt, dass die für den Tourismussektor wichtigsten Punkte bewahrt werden konnten. Die Auswirkungen der neuen Regelungen auf den Tourismussektor wird er genau beobachten. Eine ungerechtfertigte Verteuerung der Hochpreisinsel wird der STV nicht akzeptieren.

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Der STV begrüsst die Annahme der parlamentarischen Initiative sowie ihre Verabschiedung als indirekten Gegenvorschlag zur «Kita-Initiative». Die gesetzliche Verankerung stellt sicher, dass die familienergänzende Kinderbetreuung weiterhin verfügbar ist. Damit wird zu einer verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit beigetragen. Gerade im Hinblick auf den Fachkräftemangel ist dies begrüssenswert. Ebenfalls als positiv erachtet es der STV, dass die Betreuungszulage an die Erwerbstätigkeit beider Elternteile geknüpft worden ist. Damit wird ein Anreiz geschaffen, damit beide Elternteile am Arbeitsmarkt teilnehmen und gleichzeitig die Mitnahmeeffekte minimiert werden.

Die Finanzierung wurde nach langem Ringen zwischen den Räten den Kantonen überlassen. Jeder Kanton wird entsprechend für sich festlegen, inwiefern der Kanton die Kosten trägt oder diese durch die Arbeitgebenden finanziert werden. Der STV ist der Meinung, dass die Kinderbetreuung als gesamtgesellschaftliches Thema angesehen werden muss. Aus diesem Grund wäre es korrekt, wenn die Finanzierung primär über die Kantone erfolgt und nicht mehrheitlich zu Lasten der Arbeitgebenden.

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Ständerat

Der STV anerkennt die Notwendigkeit zur Konsolidierung des Bundeshaushalts. Seine Unterstützung des Pakets ist jedoch an klare Bedingungen geknüpft: es braucht eine faire Lastenverteilung zwischen den Ausgabenbereichen des Bundes und die Funktionsfähigkeit der touristischen Förderinstrumente darf nicht gefährdet werden. Diese Bedingungen sieht der STV nach der Behandlung des Geschäfts durch den Ständerat noch nicht erfüllt und fordert im Nationalrat dementsprechende Anpassungen bei Schweiz Tourismus.

Bereits im Rahmen der Vernehmlassung zum Entlastungspaket 27 hat der STV darauf hingewiesen, dass der Tourismus im Vergleich zu anderen Aufgabenbereichen überproportional belastet wird. Gemeinsam mit seinen Kernmitgliedern und Schweiz Tourismus hat der Verband konstruktive Vorschläge eingebracht, wie der Tourismussektor zur Stabilisierung der Bundesfinanzen beitragen kann, ohne zentrale Förderinstrumente grundsätzlich in Frage zu stellen. Nichtsdestotrotz hat sich der Ständerat bei Schweiz Tourismus für eine einschneidende Kürzung von 20 Prozent ausgesprochen. Diese ist für den STV nicht akzeptabel. Angesichts des intensiven internationalen Wettbewerbs und der grossen Herausforderungen – etwa durch den Klimawandel und den Fachkräftemangel – ist der Tourismussektor auf eine starke Unterstützung von Schweiz Tourismus angewiesen.

Positiv bewertet der STV den Entscheid des Ständerats, eine tiefere Kürzung bei Innotour vorzusehen als der Bundesrat. Zudem begrüsst der STV den Beschluss, auf eine Gesetzesanpassung bei der Neuen Regionalpolitik zu verzichten sowie auch in den Jahren ab 2027 eine Einlage in den Fonds für Regionalentwicklung zu tätigen. Die Gesetzesanpassung hätte faktisch den Rückzug des Bundes aus der Regionalpolitik bedeutet. Mit diesem Entscheid bekennt sich die kleine Kammer jedoch klar zu diesem Instrument.

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Der STV begrüsst den Entscheid des Ständerates die Initiative ebenfalls zur Ablehnung zu empfehlen. Die heutige Schweizer Migrationspolitik ist auf den Arbeitsmarkt ausgerichtet. Der grösste Teil der Migration wird durch die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt ausgelöst und ist eine wichtige Voraussetzung für eine florierende Schweizer Wirtschaft. Eine starre Obergrenze riskiert, die Schweizer Wirtschaft empfindlich zu schwächen und das Bild des Landes international stark zu beschädigen. In einem Land wie der Schweiz, wo die inländischen Gäste über die Hälfte der Übernachtungen generieren, geht es dem Tourismus nur so gut wie der Volkswirtschaft. Eine verschlechterte Wirtschaftslage würde sich schnell in einem Rückgang der nationalen Gäste widerspiegeln.

Auch internationale Gäste würden bei einem Wegfall des FZA und des Schengenabkommens auf einen Besuch der Schweiz vermehrt verzichten. Die zweitwichtigste Gästegruppe – die Gäste aus der EU – könnten nicht mehr frei in die Schweiz einreisen und müssten allenfalls sogar ein Visum beantragen, was eine klar höhere Hürde für einen Besuch in der Schweiz darstellt. Ohne Schengen würde die Schweiz auch für Personen aus Drittstaaten zur Visums-Insel. Touristen ausserhalb Europas bräuchten ein separates Visum für die Schweiz. Viele Gäste aus Drittstaaten, die eine Rundreise in Europa planen, würden auf den Besuch der Schweiz wohl verzichten.

Zudem ist der Schweizer Tourismus auf Fachkräfte aus der EU angewiesen. Das FZA ermöglicht die Rekrutierung von Fachkräften aus dem nahen Ausland. Durch einen Wegfall des FZA wäre es für viele Betriebe nicht mehr möglich, genügend Personal zu finden. Der Fachkräftemangel würde dadurch verschärft.

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Der STV bedauert die Ablehnung der Motion. Er ist der Auffassung, dass weiterhin Steigerungspotential bei der Erwerbsquote von Personen mit Schutzstatus S besteht. Seit der Einführung des Schutzstatus S gibt es unterschiedliche Programme zur Förderung der beruflichen Integration. Die vorgesehenen zusätzlichen oder präzisierten Massnahmen hätten dabei helfen können, Lücken zu schliessen und neue Angebote zu schaffen, die über die bestehenden Angebote hinausgehen. Heute ist ein Grossteil der Personen mit Schutzstatus S, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, in einer touristischen Branche tätig, z.B. der Gastronomie oder der Hotellerie. Die Teilnahme von Arbeitgebern an Integrationsprojekten ist dabei kein Selbstläufer, sondern benötigt eine aktive Vermittlung. Von einer verbesserten Zusammenarbeit profitieren schlussendlich alle: Die wirtschaftliche Selbstständigkeit der Betroffenen wird gestärkt, dem Fachkräftemangel wird entgegengewirkt und langfristig werden die Sozialkosten reduziert.

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Der STV begrüsst die Erstreckung der Verlustverrechnung auf neu zehn Jahre. Mit der Vorlage wird die Unternehmensresilienz gestärkt und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen besser berücksichtigt. Wenn die Massnahme per Januar 2028 in Kraft tritt, kann sie die Verluste des Steuerjahrs 2020 und der Folgejahre abfedern und somit zur Erholung der durch die Corona-Pandemie geschädigten Unternehmen beitragen, was gerade auch touristische Betriebe finanziell entlastet. Über einen längeren Zeitraum gesehen führt die Massnahme bei Wirtschaftsakteuren mit grösseren Verlusten oder Verlusten in mehreren Geschäftsjahren zu einer niedrigeren Gesamtsteuerbelastung. Dadurch können mehr Mittel für betriebliche Aktivitäten zur Verfügung gestellt werden.

Nach wie vor ist der Verband der Meinung, dass aus steuersystematischer Sicht die zeitlich unbegrenzte Möglichkeit der Verlustverrechnung, wie sie unsere Nachbarstaaten kennen, die beste Lösung wäre. Die Erstreckung auf zehn Jahre ist jedoch ein wertvoller, kleiner Schritt, der für betroffene Unternehmen mehr Spielraum schafft.

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Nationalrat

Der STV begrüsst die Annahme der parlamentarischen Initiative. Die von den Räten beschlossene Ausweitung des Instruments der Solidarbürgschaften auf die Autoverlade, ermöglicht den Transportunternehmen eine tiefere Zinsbelastung bei der Finanzierung der Betriebsmittel ohne tatsächliche Ausgaben des Bundes. Damit kann sowohl der durch die Fremdfinanzierung erzwungene Tariferhöhung beim Autoverlad-Angebot entgegengewirkt als auch der Bundeshaushalt entlastet werden.

Diese stärkt die Autoverlade in ihrer grossen volkswirtschaftlichen, regionalen- und klimapolitischen Bedeutung. Sie schliessen wichtige Lücken im Strassennetz und sichern die direkte Anbindung der Regionen an das überregionale und nationale Verkehrsnetz. Mit den Autoverladen werden abgelegene Gebiete touristisch erschlossen und die Reisezeit deutlich verkürzt. Damit ermöglichen die Autoverlade es in einigen Gebieten erst, Tourismus ganzjährig zu betreiben. Auf diese Weise stellen die Autoverlade ein bedeutendes Glied der touristischen Wertschöpfungskette dar.

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Der STV begrüsst die Erhöhung und Annahme des Verpflichtungskredits. Eine Angebotsüberprüfung der Anbieter des öffentlichen Verkehrs, die im Auftrag des Bundes durchgeführt wurde, hat ergeben, dass die benötigten finanziellen Mittel, um das Angebot zukunftsfähig auszubauen und der Nachfrage gerecht zu werden, um einiges höher ausfallen als der vom Bundesrat vorgesehene Kredit. Um den Abbau der bestehenden RPV-Angebote zu verhindern und der angespannten Lage der Bundesfinanzen dennoch gerecht zu werden, entschieden sich die Räte im Rahmen eines Kompromisses, für eine Erhöhung um 160,2 Mio. CHF.

Die gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur und der qualitativ sehr hochstehende öV sind eine grosse Stärke der Tourismusdestination Schweiz und ein wichtiger Faktor in der nachhaltigen Entwicklung des Tourismussektors. Der regionale Personenverkehr (RPV) leistet hierzu einen wichtigen Beitrag und ist ein bedeutender Faktor bei der guten Erreichbarkeit von touristischen Destinationen.

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