Tourismuspolitik
Fokus Bundeshaus
Der «Fokus Bundeshaus» bietet eine Übersicht der wichtigsten tourismuspolitischen Geschäfte im Parlament. Vor und nach jeder Session nimmt der Schweizer Tourismus-Verband Stellung zu den traktandierten und behandelten Geschäften.
Vorschau Wintersession
Die Wintersession 2025 steht ganz im Zeichen der Bundesfinanzen. Einerseits wird das Parlament wie üblich das Budget für das kommende Jahr beraten. Auf der anderen Seite kommt das vieldiskutierte Entlastungspaket 27 in den Ständerat. Auch der Tourismussektor ist davon stark betroffen, insbesondere durch Kürzungen bei den touristischen Förderinstrumenten Innotour, Neue Regionalpolitik und Schweiz Tourismus.
Darüber hinaus befassen sich die Räte mit zwei wichtigen Vorlagen, die den Arbeitsmarkt betreffen. Einerseits sehen Änderungen im Berufsbildungsgesetz eine wichtige Aufwertung der Abschlüsse von höheren Fachschulen (25.046) vor, die dazu beitragen, dass wieder mehr junge Erwachsene den Berufsbildungsweg einschlagen. Der Schweizer Tourismussektor ist auf diese wertvollen Fach- und Führungskräfte angewiesen. Anderseits wird die Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» (25.026) im Ständerat behandelt. Diese sieht eine Aufkündigung des Freizügigkeitsabkommen (FZA) vor. Das FZA ermöglicht die Rekrutierung von Arbeits- und Fachkräften in den EU-Ländern, ohne diese wäre der Fachkräftemangel gerade in den Kernbranchen Hotellerie und Gastronomie nicht mehr zu bewältigen. Aus diesem Grund empfiehlt der STV die Initiative dezidiert zur Ablehnung.
Unsere ausführlichen Argumentationen zu den erwähnten und weiteren Geschäften finden Sie unten verlinkt.
Beide Räte
Der STV empfiehlt dem Parlament den Voranschlag gemäss Bundesrat zu verabschieden. Die touristischen Förderinstrumente sind für die Weiterentwicklung des Tourismussektors von zentraler Bedeutung. Zudem hat der Tourismussektor in den vergangenen Jahren überproportional zur Entlastung des Bundeshauhalts beigetragen. Auch für das Jahr 2026 sind Querschnittskürzungen und bereits in den vergangenen Jahren beschlossene Kürzungen vorgesehen. Weitere Kürzungen lehnt der STV deshalb ab. Folglich wird der Kürzungsantrag bei Schweiz Tourismus aus der Finanzkommission des Nationalrates entschieden abgelehnt. ST ist das zentrale Marketinginstrument des Tourismus, übernimmt zudem aber auch wichtige Aufgaben bei der Angebotsentwicklung und in den Bereichen Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Die Aufgabe von ST besteht nicht darin, den Anteil der Fernmarktgäste zu erhöhen, sondern diese gezielt zu steuern. Ziel ist es, wertschöpfungsstarke Gästeströme zu fördern und saisonale Lücken zu schliessen, um die Nachfrage gleichmässiger zu verteilen. Fernmarktgäste reisen ganzjährig und tragen damit zur Stabilität des Systems Tourismus bei und tragen zu einem nachhaltigeren Ganzjahrestourismus bei. Dies ermöglicht mehr ganzjährige Arbeitsverträge – ein wichtiger Vorteil im Wettbewerb um Fachkräfte. Die Querschnittskürzungen können durch Effizienzsteigerungen kompensiert werden, eine Kürzung des Bundesbeitrages um 11 % kann ohne den Kernauftrag von ST zu gefährden nicht umgesetzt werden.
Es handelt sich bei der Vorlage um ein sorgfältig ausgearbeitetes Massnahmenpaket, das einen breit abgestützten Kompromiss darstellt. Gerade die neu eingeführten Titelzusätze der höheren Berufsbildung «professional Bachelor» und «professional Master» in Art. 44a Abs. 1 BBG führen national und international zu einer Aufwertung von Abschlüssen höheren Fachschulen und eidgenössischen Berufsprüfungen und steigern die Attraktivität der Ausbildungen. Durch eine deutliche Abgrenzung von Abschlüssen an einer höheren Fachschule oder den Erwerb durch eine eidgenössische Berufsprüfung könnte in diesem Bereich noch mehr Klarheit geschaffen werden. Dies sieht der Minderheitsantrag der WBK-N vor, der in Art. 44a Abs. 1 zusätzlich den «Professional Bachelor in [Fachrichtung]» für Abschlüsse von höheren Fachschulen vorsieht. Der STV empfiehlt deshalb dem Minderheitsantrag in Art. 44a Abs. 1 zu folgen.
Grundsätzlich stellen die vorgeschlagenen Titelzusätze jedoch in jedem Fall eine klare Verbesserung gegenüber der heutigen Titelsystematik dar. Denn heute sind die englischen Übersetzungen der geschützten Titel sowohl bei internationalen Unternehmen in der Schweiz wie bei Unternehmen im Ausland nicht verständlich. Neben den Titelzusätzen beinhaltet die Vorlage weitere Massnahmen zur Stärkung der höheren Berufsbildung, die dazu beitragen sollen, dass wieder mehr junge Erwachsene den Berufsbildungsweg einschlagen. Der Schweizer Tourismussektor, der grösstenteils aus KMU besteht, ist auf diese Fach- und Führungskräfte angewiesen und misst dieser Gesetzesvorlage eine sehr hohe Relevanz bei. Der STV empfiehlt das Geschäft zur Annahme.
Der STV empfiehlt dem Ständerat bei Art. 5 Abs. 1bis KG der Minderheit I zu folgen. Mit dem Minderheitsantrag I liegt ein Kompromissvorschlag auf dem Tisch, auf den sich die betroffenen Parteien einigen konnten und der weder eine krasse Schwächung des Kartellgesetzes vorsieht noch starr am bisherigen Recht festhält.
Der Mehrheitsantrag würde das Kartellgesetz zu stark schwächen. Damit wären besonders schädliche, harte Abreden nur dann unzulässig, wenn die Behörden im Einzelfall die Schädlichkeit für den wirksamen Wettbewerb qualitativ und quantitativ dargelegt haben. Dieser Nachweis ist naturgemäss schwierig, die Kartellbeteiligten würden schlicht behaupten, die Abrede hätte nicht zu höheren Preisen geführt. Kommen sie mit dieser Argumentation durch, werden es ihnen andere Marktteilnehmer gleichtun und ihre Produkte zu überhöhten Preisen in der Schweiz verkaufen. Dies würde insbesondere auch KMU treffen.
Der STV begrüsst das Anliegen der parlamentarischen Initiative grundsätzlich und empfiehlt diese zur Annahme. Die gesetzliche Verankerung stellt sicher, dass die familienergänzende Kinderbetreuung weiterhin verfügbar ist. Damit wird zu einer verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit beigetragen. Gerade im Hinblick auf den Fachkräftemangel gilt es dieses Anliegen zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass bestehende Angebotslücken geschlossen werden. Dies ist für die Branchen des Tourismussektors zentral. So ist der Sektor auch auf Betreuungsangebote angewiesen, die z.B. Randzeiten und Wochenenddienste abdecken.
Der nun vorliegende Vorschlag der WBK-N und des Ständerats sieht zudem vor, die Ausrichtung einer Betreuungszulage an die Erwerbstätigkeit beider Elternteile zu knüpfen. Diese Bedingung ist relevant, da sie den Anreiz beider Elternteile im Arbeitsmarkt tätig zu sein fördert und gleichzeitig die Mitnahmeeffekte minimiert.
Die neue Betreuungszulage, wie bereits die bisherigen Familienzulagen, wird hauptsächlich von den Arbeitgebern finanziert. Der STV ist jedoch der Meinung, dass die Kinderbetreuung als gesamtgesellschaftliches Thema angesehen werden muss. Aus diesem Grund wäre eine Finanzierung über den Bund und die Kantone korrekt und nicht primär zu Lasten der Arbeitgebenden. Dies muss bei der Finanzierung verstärkt berücksichtigt werden.
Ständerat
Der STV unterstützt die Bestrebungen des Bundesrates, den Bundeshaushalt wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Damit der STV das EP27 letztlich aber unterstützen kann, müssen die Lasten fair verteilt werden – sowohl zwischen den verschiedenen Ausgabenbereichen als auch innerhalb der touristischen Förderinstrumente. Der Tourismussektor ist vom EP27 aber klar überproportional betroffen. Während der Bundesrat bei einem Scheitern des EP27 (siehe Botschaft des Bundesrates S. 4) von rund 10 % Kürzungen im ungebundenen Bereich ausgeht, sieht der Entwurf des Bundesrates zum EP27 20 % bei ST, 30 % bei Innotour und 100 % bei der NRP vor. Dies vor dem Hintergrund, dass die touristischen Förderinstrumente als ungebundene Ausgaben bereits in den letzten Jahren einschneidend gekürzt wurden. Für einen starken Schweizer Tourismus sind die touristischen Förderinstrumente essenziell. Sie ergänzen sich gegenseitig und bieten dem Sektor auf unterschiedliche Weise Unterstützung für die zahlreichen Herausforderungen, mit denen er sich aktuell konfrontiert sieht. Zudem ist der Tourismus als Querschnittssektor auch indirekt von Sparmassnahmen in anderen Politikbereichen – etwa im Verkehrs- oder Sportbereich – negativ beeinflusst.
Der STV empfiehlt dem Parlament deshalb, auf das EP27 einzutreten, bei den Kürzungen der touristischen Förderinstrumenten aber den Kompromissvorschlägen aus der Finanzkommission zu folgen. Die Gesetzesanpassung bei der Neuen Regionalpolitik stellt für den STV eine rote Linie dar, folglich empfiehlt der Verband diese zur Ablehnung.
Der STV empfiehlt die Initiative abzulehnen. Die heutige Schweizer Migrationspolitik ist auf den Arbeitsmarkt ausgerichtet. Der grösste Teil der Migration wird durch die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt ausgelöst und ist eine wichtige Voraussetzung für eine florierende Schweizer Wirtschaft. Eine starre Obergrenze riskiert die Schweizer Wirtschaft empfindlich zu schwächen und das Bild des Landes international stark zu beschädigen. In einem Land wie der Schweiz, wo die inländischen Gäste über die Hälfte der Übernachtungen generieren, geht es dem Tourismus nur so gut wie der Volkswirtschaft. Eine verschlechterte Wirtschaftslage würde sich schnell in einem Rückgang der nationalen Gäste widerspiegeln.
Auch internationale Gäste würden bei einem Wegfall des FZA und des Schengenabkommens auf einen Besuch der Schweiz vermehrt verzichten. Die zweitwichtigste Gästegruppe – die Gäste aus der EU – könnten nicht mehr frei in die Schweiz einreisen und müssten allenfalls sogar ein Visum beantragen, was eine klar höhere Hürde für einen Besuch in der Schweiz darstellt. Ohne Schengen würde die Schweiz auch für Personen aus Drittstaaten zur Visums-Insel. Touristen ausserhalb Europas bräuchten ein separates Visum für die Schweiz. Viele Gäste aus Drittstaaten, die eine Rundreise in Europa planen, würden auf den Besuch der Schweiz wohl verzichten.
Zudem ist der Schweizer Tourismus auf Fachkräfte aus der EU angewiesen. Das FZA ermöglicht die Rekrutierung von Fachkräften aus dem nahen Ausland. Durch einen Wegfall des FZA wäre es für viele Betriebe nicht mehr möglich, genügend Personal zu finden. Der Fachkräftemangel würde dadurch verschärft.
Der STV empfiehlt die Annahme der Motion. Seit der Einführung des Schutzstatus S gibt es unterschiedliche Programme zur Förderung der beruflichen Integration der Personen mit Schutzstatus. Bereits heute ist ein Grossteil dieser Personen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, in einer touristischen Branche tätig, z.B. der Gastronomie oder der Hotellerie. Nebst kantonalen Unterschieden bei der Umsetzung, besteht bei der Erwerbstätigenquote jedoch weiterhin Steigerungspotential. Zusätzliche oder präzisere Massnahmen können dabei helfen, Lücken zu schliessen und neue wirtschaftliche Bedürfnisse verlangen flexible und zielgerichtete Integrationsschritte, die über bestehende Angebote hinausgehen. Die Teilnahme von Arbeitgebern an Integrationsprojekten ist dabei kein Selbstläufer, sondern benötigt eine aktive Vermittlung. Ein guter Austausch zwischen Behörden und Unternehmen stärkt die Chancen auf reale Anstellungen.
Von einer verbesserten Zusammenarbeit profitieren schlussendlich alle: die wirtschaftliche Selbstständigkeit der Betroffenen wird gestärkt, dem Fachkräftemangel wird entgegengewirkt und langfristig werden die Sozialkosten reduziert.
Der STV empfiehlt die Vorlage zur Annahme. Aus steuersystematischer Sicht wäre die zeitlich unbegrenzte Möglichkeit der Verlustverrechnung, wie sie unsere Nachbarstaaten kennen, die korrekte Lösung. Die Erstreckung auf zehn Jahre entspricht jedoch der Forderung der Motion 21.3001 und ist zumindest ein kleiner Schritt, der einigen betroffenen Unternehmen mehr Spielraum bietet. Mit der Vorlage wird die Unternehmensresilienz gestärkt und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen besser berücksichtigt. Wenn die Massnahme per Januar 2028 in Kraft tritt, kann sie die Verluste des Steuerjahrs 2020 und der Folgejahre abfedern und somit zur Erholung der durch die Corona-Pandemie geschädigten Unternehmen beitragen, was gerade auch touristische Betriebe finanziell entlastet. Über einen längeren Zeitraum gesehen führt die Massnahme bei Wirtschaftsakteuren mit grösseren Verlusten oder Verlusten in mehreren Geschäftsjahren zu einer niedrigeren Gesamtsteuerbelastung. Diese bewirkt auch, dass mehr Mittel für betriebliche Aktivitäten zur Verfügung stehen.
Nationalrat
Die Autoverlade in der Schweiz haben eine grosse volkswirtschaftliche, regional- und klimapolitische Bedeutung. Sie schliessen wichtige Lücken im Strassennetz und sichern die direkte Anbindung der Regionen an das überregionale und nationale Verkehrsnetz. Sie erfüllen somit eine wichtige Funktion bei der touristischen Erschliessung von abgelegenen Gebieten und verkürzen die Anreisezeit. Dies insbesondere im Winter, der wichtigsten touristischen Saison der Berggebiete. Die Autoverlade ermöglichen es in einigen Gebieten erst Tourismus ganzjährig zu betreiben und sorgen somit auch für den Erhalt von wichtigen Arbeitsplätzen. Auf diese Weise stellen die Autoverlade ein bedeutendes Glied der touristischen Wertschöpfungskette dar. Die Autoverladeangebote tragen weiter zum Klimaschutz bei, indem sie lange Umweg- und Passfahrten sowie Staus auf zum Teil stark belasteten Strassenabschnitten reduzieren.
Aufgrund der erläuterten Relevanz der Autoverlade für den Schweizer Tourismus empfiehlt der STV dem Mehrheitsbeschluss der Kommission zu folgen. Damit wird die Anwendung des Instruments der Solidarbürgschaften auf alle Autoverlade in der Schweiz ausgeweitet. Dies ermöglicht den Transportunternehmen eine tiefere Zinsbelastung bei der Finanzierung der Betriebsmittel ohne tatsächliche Ausgaben des Bundes. Damit kann sowohl der durch die Fremdfinanzierung erzwungene Tariferhöhung beim Autoverlad-Angebot entgegengewirkt als auch der Bundeshaushalt entlastet werden.
Die gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur und der qualitativ sehr hochstehende öV sind eine grosse Stärke der Tourismusdestination Schweiz und ein wichtiger Faktor in der nachhaltigen Entwicklung des Tourismussektors. Dies wird in der Tourismusstrategie des Bundes festgehalten. Der regionale Personenverkehr (RPV) leistet hierzu einen wichtigen Beitrag und ist ein bedeutender Faktor bei der guten Erreichbarkeit von touristischen Destinationen. Aus diesen Gründen begrüsst der STV die Vorlage des Bundes den RPV auch weiterhin finanziell zu unterstützen.
Eine Angebotsüberprüfung der Anbieter des öffentlichen Verkehrs, die im Auftrag des Bundes durchgeführt wurde, hat jedoch ergeben, dass die benötigten finanziellen Mittel, um das Angebot zukunftsfähig auszubauen und der Nachfrage gerecht zu werden, um einiges höher ausfallen als der vorgesehene Kredit.
Um den Abbau der bestehenden RPV-Angebote zu verhindern und der angespannten Lage der Bundesfinanzen dennoch gerecht zu werden, konnte ein Kompromiss im Rahmen einer Erhöhung um 160,2 Mio. CHF gefunden werden. Der STV empfiehlt dem Kompromissvorschlag und damit der Mehrheit der KVF-N zu folgen.
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