Tourismuspolitik

Fokus Bundeshaus

Der «Fokus Bundeshaus» bietet eine Übersicht der wichtigsten tourismuspolitischen Geschäfte im Parlament. Vor und nach jeder Session nimmt der Schweizer Tourismus-Verband Stellung zu den traktandierten und behandelten Geschäften.

Rückschau Frühjahrssession 2026

Der tourismuspolitische Fokus der Frühjahrssession lag auf dem Entlastungspaket 27 (EP27). Der STV begrüsst, dass das Parlament im Bereich der touristischen Förderinstrumente Innotour, Neue Regionalpolitik und Schweiz Tourismus auf überproportionale Kürzungen verzichtet. Gleichzeitig unterstützt er die Verabschiedung des EP27. Die Einsparungen im Rahmen des EP27 bei den gebundenen Ausgaben des Bundes, verringern den Druck auf die ungebundenen Ausgaben – zu denen auch die touristischen Förderinstrumente zählen – in den kommenden Budgetdebatten.

Ebenfalls positiv bewertet der STV die Entscheide des Ständerates zu der Steuerbefreiung von Trinkgeld und dem Verhältnis von kantonalen Mindestlöhnen zu Gesamtarbeitsverträgen. Die Vorlagen haben zum Ziel, klare Verhältnisse und verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen – beides für den Schweizer Tourismussektor unabdingbare Voraussetzungen.

Unsere Einschätzung zu den erwähnten und weiteren Geschäften finden Sie untenstehend.

Beide Räte

Der STV nimmt erfreut zur Kenntnis, dass das Parlament bei den touristischen Förderinstrumenten auf überproportionale Kürzungen verzichtet. Damit setzt das Parlament ein wichtiges Signal an den Bundesrat und unterstreicht die Bedeutung einer starken Tourismusförderung. Die beschlossenen Kürzungen bleiben jedoch substanziell. Der Tourismussektor leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung des Bundeshaushalts und übernimmt finanzpolitische Verantwortung. Gleichzeitig muss der Tourismus wettbewerbsfähig bleiben, um Wertschöpfung, Arbeitsplätze und regionale Entwicklung langfristig zu sichern. Weitere Sparrunden dürfen diese Balance nicht gefährden. Der STV erwartet deshalb, dass die bereits erbrachten Leistungen des Sektors in den kommenden Budgetdebatten klar berücksichtigt werden.

Der STV anerkennt die Notwendigkeit solider Bundesfinanzen und ist überzeugt, dass alle Ausgabenbereiche des Bundes dazu beitragen müssen. Entsprechend hat sich der Tourismussektor unter dem Dach des STV konstruktiv mit Kompromissvorschlägen in den Prozess eingebracht.

Besonders positiv ist der Entscheid des Parlaments zur Neuen Regionalpolitik (NRP): Der vom Bundesrat geplante Rückzug wurde abgewendet. Mit den moderaten Kürzungen bei den Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung bleibt die NRP als tragender Pfeiler der Tourismusförderung erhalten. Auch Innotour bleibt mit einer Reduktion von 10 Prozent ein zentrales Instrument zur Innovationsförderung – ein wichtiger Faktor angesichts von Herausforderungen wie Klimawandel, Digitalisierung und Fachkräftemangel. Bei Schweiz Tourismus wurde ebenfalls ein Kompromiss erzielt. Die Organisation muss künftig mit 10 Prozent weniger Bundesmitteln auskommen. Auch wenn dies spürbare Auswirkungen haben wird, ist der Entscheid im Vergleich zu weitergehenden Kürzungsvorschlägen als ausgewogen zu beurteilen.

Zum Geschäft 25.063
Zum Geschäft 25.041

Ständerat

Der STV begrüsst die Annahme der Motion. Der Ständerat hat damit ein deutliches Zeichen gesetzt und spricht sich für klare Verhältnisse und verlässliche Rahmenbedingungen aus.

Aufgrund veränderter Zahlungsgewohnheiten hin zu mehr digitalem Bezahlen besteht heute eine erhebliche Unsicherheit bei der steuer- und beitragsrechtlichen Behandlung von Trinkgeldern. Zudem prüft Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider im Rahmen der AHV-Reform 2030, ob elektronisch gewährte Trinkgelder generell steuer- und beitragspflichtig werden sollen, was weitere Unsicherheit schafft. So muss davon ausgegangen werden, dass dies zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung führen würde: Bar ausgerichtete Trinkgelder blieben abgabenfrei, digitale hingegen würden steuer- und beitragspflichtig.

In Branchen wie der Gastronomie und Hotellerie, in denen der Lohn im Preis inbegriffen ist, haben Trinkgelder Schenkungscharakter: Sie sind Ausdruck freiwilliger Wertschätzung für eine gute Leistung. Solange sie keinen wesentlichen Bestandteil des Arbeitsentgelts darstellen, sind sie weder steuer- noch sozialversicherungspflichtig. Eine generelle Steuer- und Beitragspflicht würden den Schenkungscharakter der Trinkgelder untergraben. Für die Arbeitnehmenden hätte dies spürbare finanzielle Einbussen zur Folge – durch höhere Abgaben, höhere Steuern und effektiv weniger verfügbares Trinkgeld. Die Attraktivität der Arbeitsbedingungen nähme weiter ab, was den bestehenden Fachkräftemangel verschärfen würde. Steigende Personalkosten würden zudem zu höheren Preisen in Gastronomie und Hotellerie führen und diese Leistungen für breite Bevölkerungskreise zunehmend unerschwinglich machen.

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Der STV begrüsst die Annahme der angepassten Vorlage. Sie bietet eine ausgewogene Lösung zwischen Leistungsverbesserung und Missbrauchsprävention. Durch die gezielte Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen wird sichergestellt, dass Leistungen den tatsächlich berechtigten Personen zukommen, während gleichzeitig das Risiko unzulässiger Leistungsbezüge reduziert wird. Dies trägt dazu bei, den administrativen Aufwand für die Vollzugsstellen zu minimieren und die Effizienz der Umsetzung zu erhöhen. Zudem schützt das Modell die Mittel der Arbeitslosenversicherung, was langfristig dazu beiträgt, eine übermässige Belastung des ALV-Fonds und mögliche Beitragserhöhungen zu vermeiden. Aus Sicht des STV ist diese Lösung daher sowohl für die betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer als auch für die Gesamtwirtschaft ausgewogen und nachhaltig.

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Der STV begrüsst die Annahme der Motion. Naturkatastrophen wie die Unwetter 2024 oder der Gletscher- und Bergsturz in Blatten im vergangenen Jahr haben gezeigt, dass der Bund wiederholt ausserordentliche Massnahmen ergreifen musste, um betroffene Regionen angemessen zu unterstützen. Zwar kann der Bund heute gestützt auf die Wald- und Wasserbaugesetzgebung bestimmte Sofortmassnahmen sowie die Wiederinstandstellung von Schutzbauten mitfinanzieren. Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen reichen jedoch nicht aus, um Gemeinden rasch, unbürokratisch und zielgerichtet bei der Bewältigung der unmittelbaren Folgen zu unterstützen.

So musste die Soforthilfe für Blatten über ein dringliches Bundesgesetz sichergestellt werden. Auch für die ausserordentliche Bundeshilfe zur Bewältigung der Umweltschäden 2024 befindet sich derzeit eine Sonderbotschaft in der Vernehmlassung. Solche gesetzgeberischen Verfahren sind zeitintensiv und schaffen für die betroffene Bevölkerung und Wirtschaft unnötige Unsicherheit.

In vielen von Naturkatastrophen betroffenen Regionen ist der Tourismus ein zentraler Wirtschaftszweig und sichert einen erheblichen Teil der regionalen Wertschöpfung. Entsprechend ist es von existenzieller Bedeutung, dass die tourismusrelevante Infrastruktur rasch wiederhergestellt wird. Infrastrukturausfälle beeinträchtigen unmittelbar die Erreichbarkeit, führen zu Betriebsschliessungen und gefährden die Liquidität zahlreicher – häufig familiengeführter – Betriebe. Gleichzeitig ist die Eigenverantwortung der Kantone und Gemeinden zu wahren. Eine Bundes-Soforthilfe muss deshalb angemessene Eigenanteile vorsehen und – wo sachgerecht – mit Rückzahlungsmechanismen verbunden werden. Nur so bleiben Vorsorgeanreize erhalten und Fehlanreize werden vermieden.

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Der STV bedauert, dass sich der Ständerat nicht dem Nationalrat angeschlossen hat und an seiner Position festhält. Die Anpassung des Nationalrates hätte sichergestellt, dass die Motion losgelöst von der grossen Reform AHV 2030 rasch vorangetrieben wird. So könnten Verzögerungen vermieden werden.

Im Tourismussektor ist der Bedarf an qualifiziertem Personal gross und der Fachkräftemangel ein akutes Thema. Die touristischen Branchen gehen das Thema an und haben unterschiedliche Initiativen und Programme gestartet, um die Attraktivität der Berufe im Tourismus zu steigern und den Nachwuchs zu fördern. Um die Herausforderung bewältigen zu können, ist jedoch auch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen nötig. Die vorgeschlagenen Massnahmen setzen gezielt an und tragen dazu bei, dem Fachkräftemangel im Tourismus entgegenzuwirken. Sie helfen, das inländische Arbeitskräftepotential besser auszunutzen, indem sie ältere Arbeitnehmende ermutigen, länger im Berufsleben zu bleiben.

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Der STV begrüsst den Entscheid des Ständerates. Dieser schafft eine Kompromisslösung, mit der es den Kantonen ermöglicht wird, ihre demokratisch legitimierten Mindestlöhne beizubehalten und gleichzeitig die Sozialpartnerschaft wieder auf eine klar definierte rechtliche Grundlage zu stellen. Die Sozialpartnerschaft ist ein zentraler Pfeiler der hiesigen Wirtschaftskultur und des Erfolgsmodells Schweiz. Kantonale Mindestlöhne haben zu Unsicherheiten in den sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen geführt und gefährden die Rechtssicherheit für die Betriebe. Mit den gesetzlichen Änderungen wird die Sozialpartnerschaft gestärkt und Unsicherheiten bei den Betrieben behoben. Dabei lässt der Vorschlag keine Spekulationen zu und ist klar formuliert. Es lässt sich explizit ableiten, welche Bestimmung (die Mindestlohn-Bestimmung gemäss ave GAV oder jene gemäss kantonalem Mindestlohngesetz) im konkreten Arbeitsvertrag berufen ist bzw. Anwendungsvorrang geniesst. Die Ergänzung in Art. 1 Abs.5 AVEG ermöglicht den Kantonen die Besitzstandwahrung und wahr damit die demokratischen Entscheide. Gleichzeitig werden für die Zukunft klare Regeln geschaffen.

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Nationalrat

Der STV begrüsst die Annahme der Motion. Mit der Vorlage konnte eine angemessene und administrativ zweckmässige Lösung für Lernende, Betriebe und die Kantone gefunden werden. Die Attraktivität der beruflichen Grundbildung wird damit gestärkt, und es können Ausbildungsplätze besetzt werden, die für die Sicherung des Fachkräftenachwuchses von zentraler Bedeutung sind. Zahlreiche Branchen im Tourismussektor sind darauf angewiesen, qualifizierte Fachkräfte im Inland ausbilden zu können. Im Gegensatz zu Studierenden sind Lernende zudem stark ins Berufsleben integriert und die Betriebe investieren erheblich in ihre Ausbildung. Es ist entsprechend passend, dass sie zukünftig Erwerbstätigen und nicht Studierenden gleichgestellt werden.

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