Tourismuspolitik

Fokus Bundeshaus

Der «Fokus Bundeshaus» bietet eine Übersicht der wichtigsten tourismuspolitischen Geschäfte im Parlament. Vor und nach jeder Session nimmt der Schweizer Tourismus-Verband Stellung zu den traktandierten und behandelten Geschäften.

Vorschau Sommersession 2026

Der Nationalrat nimmt in der Sommersession die Beratung der Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen (26.026) auf. Dieses Geschäft ist von zentraler Bedeutung für den Tourismussektor. Das Parlament hat die Verlängerung mit der Annahme der Motion Friedli (24.3635) im letzten Jahr beschlossen. Nun geht es um die konkrete Ausgestaltung der gesetzlichen Grundlage. Die darin vorgesehene Verlängerung um 8 Jahre wird vom Tourismussektor begrüsst. Der MWST-Sondersatz berücksichtigt die strukturellen Nachteile des Tourismus als standortgebundener Exportsektor und bringt Planungssicherheit für die Betriebe.

Des Weiteren werden sich beide Räte mit der Vorlage zu der Allgemeinverbindlicherklärung von Mindestlöhnen, die unter kantonalen Mindestlöhnen liegen (24.096), auseinandersetzen. Die vorberatende Kommission des Nationalrats empfiehlt dem Ständerat zu folgen und eine Besitzstandswahrung für Kantone mit bestehenden Mindestlöhnen einzuführen. Der STV begrüsst diesen Kompromissvorschlag und die Vorlage allgemein. Damit werden die Sozialpartnerschaft gestärkt, demokratische Entscheide gewahrt und gleichzeitig für die Zukunft klare Regeln geschaffen.

Ebenfalls begrüsst der STV eine Anpassung am Luftfahrtgesetz (25.086). Mit Art. 36abis Abs. 3 LFG werden die Betriebszeiten neu explizit im Rahmen der Besitzstandswahrung der Landesflughäfen Genf und Zürich genannt. Dies ist für die Internationale Anbindung der Schweiz eine wichtige Präzisierung.

Unsere Einschätzung zu den erwähnten und weiteren Geschäften finden Sie untenstehend.

Beide Räte

  • 24.096 | Geschäfte des Bundesrates | Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen. Änderung (Allgemeinverbindlicherklärung von Mindestlöhnen, die unter kantonalen Mindestlöhnen liegen)

    Der STV empfiehlt der Kommissionsmehrheit zu folgen und die Vorlage anzunehmen. Die Gesetzesänderung zielt darauf ab, die Sozialpartnerschaft wieder auf eine klar definierte rechtliche Grundlage zu stellen. Die Sozialpartnerschaft ist ein zentraler Pfeiler der hiesigen Wirtschaftskultur und des Erfolgsmodells Schweiz. Kantonale Mindestlöhne führen zu Unsicherheiten in den sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen und gefährden die Rechtssicherheit für die Betriebe. Mit den gesetzlichen Änderungen wird die Sozialpartnerschaft gestärkt und Unsicherheiten bei den Betrieben behoben. Dabei lässt der Vorschlag keine Spekulationen zu und ist klar formuliert. Es lässt sich explizit ableiten, welche Bestimmung (die Mindestlohn-Bestimmung gemäss ave GAV oder jene gemäss kantonalem Mindestlohngesetz) im konkreten Arbeitsvertrag berufen ist bzw. Anwendungsvorrang geniesst.

    Der STV empfiehlt zudem die von der Kommissionsmehrheit und dem Ständerat geforderte Ergänzung in Art. 1 Abs.5 AVEG einzuführen. Diese ermöglicht es den Kantonen, ihre demokratisch legitimierten Mindestlöhne beizubehalten. Damit wird eine Kompromisslösung angestrebt, die den Kantonen die Besitzstandwahrung garantiert, die demokratischen Entscheide wahrt und gleichzeitig für die Zukunft klare Regeln schafft.

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Nationalrat

  • 26.026 | Geschäft des Bundesrates | Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen

    Der STV empfiehlt der Kommissionsmehrheit zu folgen und das Geschäft anzunehmen. Der Sondersatz trägt dem Exportcharakter des Tourismus Rechnung. Im Gegensatz zu anderen Exportsektoren ist der Tourismus standortgebunden und kann beispielsweise die anhaltende Frankenstärke nicht durch günstigere ausländische Vorleistungen kompensieren. Gleichzeitig steht der Schweizer Tourismus im direkten internationalen Wettbewerb, wobei reduzierte MWST-Sätze für Beherbergungsleistungen in fast allen EU-Ländern die Regel sind. Insbesondere kleinere und mittlere Betriebe sind aufgrund ihrer geringeren Margen und fehlender Skaleneffekte in besonderem Masse auf den Sondersatz angewiesen.

    Hinzu kommt, dass die Schweiz bereits heute zu den hochpreisigen Tourismusdestinationen in Europa zählt. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer würde insbesondere preissensible Gästesegmente aus den europäischen Nahmärkten sowie aus dem Binnenmarkt Schweiz treffen und die Nachfrage spürbar schwächen. Gerade im Sinne eines ausgewogenen und nachhaltigen Gästemixes ist die Sicherung dieser Nachfrage zentral.

    Der Sondersatz wirkt durch die Ankurbelung der Nachfrage weit über die Hotellerie hinaus: Er entfaltet eine breite volkswirtschaftliche Hebelwirkung entlang der gesamten touristischen Wertschöpfungskette – bei Bergbahnen, Gastronomie, Transportanbietern, Detailhandel, Kulturangeboten sowie im lokalen Gewerbe und in der Landwirtschaft. Eine Schwächung des Sondersatzes würde entsprechend nicht nur die Beherbergungsbetriebe selbst, sondern die gesamte Wertschöpfungskette in Mitleidenschaft ziehen.

    Insgesamt trägt der Sondersatz wesentlich zur Sicherung von Arbeitsplätzen, zur Stabilität der regionalen Wertschöpfung, zur Investitions- und Planungssicherheit sowie zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Tourismusstandorts bei.

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  • 25.086 | Geschäft des Bundesrates | Luftfahrtgesetz. Änderung

    Der STV empfiehlt in Art. 36abis der Kommissionsmehrheit zu folgen, insbesondere bei Art. 36abis Abs. 3. Der Luftverkehr besitzt für den Schweizer Tourismus eine sehr hohe Bedeutung. 35 Prozent aller ausländischen Gäste erreichen die Schweiz per Flugzeug. Diese internationalen Gäste sind für den Schweizer Tourismussektor sehr wichtig, da sie zu einer Erhöhung der Stabilität und einer gleichmässigen Verteilung der Nachfrage beitragen. So buchen internationale Gäste frühzeitig und sind verlässlicher als die inländischen Gäste, denn sie machen ihren Besuch nicht vom Wetter abhängig. Auch reisen insbesondere Fernmarktgäste oft in den Nebensaisons. Dies führt zu einer Glättung von Saisonalitäten und zu einer ausgeglichenen Auslastung. Ohne Fernmarktgäste wäre vielerorts kein Ganzjahrestourismus möglich. Dies ist nicht nur wirtschaftlich relevant, sondern ermöglicht es auch, attraktivere Ganzjahresverträge für Angestellte anzubieten, was insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels im Tourismussektor von zentraler Bedeutung ist. Eine gute internationale Anbindung ist deshalb für den Schweizer Tourismussektor ein wichtiger Faktor.

    Die heute geltenden Betriebszeiten von 06:00 bis 23:30 sind im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) festgelegt. Durch die Einführung von Art. 36abis Abs. 3 LFG wird die bestehende gesetzliche Grundlage präzisiert und der geltende Bestandschutz rechtlich gestärkt. Damit soll weiterhin sichergestellt werden, dass zentrale Eckwerte, wie die Betriebszeiten, auch in Rechtsmittelverfahren vorgegeben sind und die internationale Anbindung der Schweiz gesichert bleibt. Eine Einschränkung der Betriebszeiten würde nämlich zwingend auch mit einem Abbau der Flugstrecken und des Angebots einhergehen.

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  • 24.4165 | Motion de Quattro | Kurzzeitvermietungen. Die Wohnungsnot nicht zusätzlich verschärfen

    Der STV empfiehlt die Annahme der Motion. Die Situation auf dem Wohnungsmarkt ist gerade auch in touristischen Gebieten angespannt. Immer mehr Kantone und Gemeinden ergreifen aus diesem Grund Massnahmen gegen die Kurzzeitvermietung, indem sie diese auf gewisse Tage im Jahr kontingentieren, bewilligungspflichtig machen oder auf gewisse Zonen beschränken. Der STV kann die Bedenken und Herausforderungen, die mit der Thematik einhergehen nachvollziehen. Er sieht jedoch eine Schwierigkeit darin, griffige Massnahmen zu erlassen, ohne eine genaue Übersicht über die Situation zu haben. Aus diesem Grund begrüsst er die Schaffung einer national einheitlichen Datengrundlage, die den Kantonen und Gemeinden diese Übersicht liefert und gleichzeitig die Möglichkeit schafft, die Abgabe von Kurztaxen, Steuern, etc. besser zu kontrollieren.

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  • 25.4772 | Motion Müller | Stärkung des Shoppingtourismus in der Schweiz

    Der STV empfiehlt die Annahme der Motion. Einkaufen ist für viele Gäste Bestandteil einer Reise und ist als Teil der touristischen Wertschöpfungskette zu verstehen. Hotellerie und Gastronomie profitieren von attraktiven Bedingungen, da die Gäste potentiell längere Aufenthalte buchen. Denn das Einkaufserlebnis trägt zu der Attraktivität einer Destination bei. Studien und Erfahrungswerte aus dem Ausland zeigen, dass dies sogar ein entscheidender Faktor bei der Wahl einer Reisedestination ist. Ebenso profitiert der lokale Handel in Tourismusregionen, wo KMU mit lokal gefertigtem Handwerk und Produkten einen wesentlichen Teil des Angebots ausmachen.

    Da zahlreiche EU-Länder die Voraussetzungen für Tax Free-Shopping gelockert oder die Mindesteinkaufssummen ganz abgeschafft haben, ist die von der Motion geforderte Anpassung wichtig, um Wettbewerbsnachteile dem europäischen Ausland gegenüber zu beseitigen. Denn die Schweiz konkurriert als Premiumdestination zunehmend mit grenznahen und urbanen Shoppingangeboten für Einkaufstouristen. Eine Senkung der Mindesteinkaufssumme für Tax Free-Shopping stärkt den touristischen Absatzmarkt in der Schweiz gesamthaft.

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  • 20.406 | Parlamentarische Initiative Silberschmidt | Unternehmerinnen und Unternehmer, welche Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen, sollen auch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein

    Der STV empfiehlt die Annahme der Vorlage, da sie eine ausgewogene Lösung zwischen Leistungsverbesserung und Missbrauchsprävention bietet. Durch die gezielte Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen wird sichergestellt, dass Leistungen den tatsächlich berechtigten Personen zukommen, während gleichzeitig das Risiko unzulässiger Leistungsbezüge reduziert wird. Dies trägt dazu bei, den administrativen Aufwand für die Vollzugsstellen zu minimieren und die Effizienz der Umsetzung zu erhöhen. Zudem schützt das Modell die Mittel der Arbeitslosenversicherung, was langfristig dazu beiträgt, eine übermässige Belastung des ALV-Fonds und mögliche Beitragserhöhungen zu vermeiden. Aus Sicht des STV ist diese Lösung daher sowohl für die betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer als auch für die Gesamtwirtschaft ausgewogen und nachhaltig.

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Ständerat

  • 23.325 | Standesinitiative Zürich | Zeitlich befristete Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten

    Der STV empfiehlt die Annahme der Standesinitiative. Sie stärkt die touristische Attraktivität, erhöht die Wertschöpfung in Städten und touristischen Regionen und trägt damit zur Sicherung von Arbeitsplätzen in der Schweiz bei. Durch die zusätzlichen Verkaufssonntage wird der stationäre Detailhandel gestärkt, wovon auch der Tourismus profitiert. Eine höhere Besucherfrequenz führt zu zusätzlichen Einnahmen entlang der touristischen Wertschöpfungskette, und Städte können sich vermehrt als attraktive Einkaufs- und Erlebnisdestinationen positionieren. Es entsteht damit eine positive Wechselwirkung zwischen Tourismus und Detailhandel. 

    Zudem trägt die Massnahme den veränderten Konsum- und Freizeitgewohnheiten Rechnung. Erfahrungen aus touristischen Regionen sowie von Bahnhöfen und Flughäfen zeigen, dass Sonntagsöffnungen zur Belebung der Ortszentren beitragen, das Einkaufserlebnis für Einheimische und Gäste verbessern und den Besucherandrang gleichmässiger über die Woche verteilen. Internationale Gäste, die Sonntagsverkäufe aus ihren Herkunftsländern kennen, erwarten ein konsistentes Angebot, das dem Image einer modernen und gastfreundlichen Schweiz entspricht. Gleichzeitig wahrt die Initiative die kantonale Hoheit über die Ladenöffnungszeiten, indem die Kantone selbst festlegen können, ob sie die Möglichkeit von zwölf bewilligungsfreien Sonntagen ausnutzen wollen oder nicht.

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  • 25.057 | Geschäft des Bundesrates | Elektrizitätsgesetz (Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze). Änderung

    Der STV begrüsst die Vorlage und empfiehlt sie zur Annahme. Die Nachfrage nach Strom ist mit der Dekarbonisierung und neuen gesellschaftlichen Entwicklungen gestiegen. Mit der Annahme des Stromgesetzes und des Beschleunigungserlasses wurde diese Entwicklung bestätigt. Entsprechend wird der Ausbau von erneuerbaren Energien und die damit verbundene Stromproduktion in den nächsten Jahren weiter vorangetrieben werden. Um mit dieser Entwicklung mithalten zu können, ist auch der Ausbau der zugrundeliegenden Infrastruktur notwendig. Gleichzeitig besteht ein hoher Sanierungsbedarf der bestehenden Infrastruktur. Die in der Vorlage vorgesehene Massnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung zum Aus- und Umbau des Stromnetzes sind deshalb von hoher Relevanz. Sie tragen dazu bei, inländische Strommangellagen zukünftig zu verhindern und die inländische Stromversorgung zu stärken.

    Gerade im Tourismussektor, in dem viele Betriebe mit kleinen Margen arbeiten, haben von ausländischen Energiemärkten verursachte Preisschwankungen eine grosse Auswirkung. Spätestens seit der Energiemangellage 2022/23 wurde dies schmerzhaft bewusst. Für den Tourismus ist deshalb eine stabile Stromversorgung unabdingbar.

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