Mitgliedschaft
Mitgliedschaft beim STV
Der Tourismussektor ist vielfältig und setzt sich aus den unterschiedlichsten Leistungsträger:innen zusammen. Darum braucht er eine starke nationale Dach- und Netzwerkorganisation, die kompetent und erfolgreich für die Anliegen des Schweizer Tourismus eintritt. Der Schweizer Tourismus-Verband vertritt aktuell rund 500 Mitglieder. Mit einer Mitgliedschaft beim STV stärken Sie den Verband und tragen zu einer erhöhten Durchschlagskraft des gesamten Tourismussektors bei.
Mitgliederkategorien
Die Mitglieder beim STV sind in die drei Kategorien Kernmitglieder, ordentliche Mitglieder und befreundete Mitglieder eingeteilt. Die Zuordnung in die Mitgliederkategorie erfolgt anhand der Aufgaben, welche die Organisation wahrnimmt. Dabei bildet die Erbringung der touristischen Leistung das Hauptunterscheidungsmerkmal.
Kernmitglieder
Kernmitglieder sind nationale Verbände oder vergleichbare Organisationen, die tourismusrelevante Aufgaben wahrnehmen und sich mit der Zielsetzung des STV identifizieren.
Die Kernmitglieder bilden den Vorstand des STV und tragen die Verantwortung für die politische und strategische Orientierung des Verbandes.
Zu den zwölf Kernmitgliedern gehören:
GastroSuisse
HotellerieSuisse
Netzwerk Schweizer Pärke
Parahotellerie Schweiz
Regional Tourism Alliance
Schweizer Alpen-Club (SAC)
Seilbahnen Schweiz (SBS)
Swiss Snowsports
Verband öffentlicher Verkehr (VöV)
Verband Schweizer Tourismusmanager:innen (VSTM)
Verband Schweizerischer Schifffahrtsunternehmen (VSSU)
Zooschweiz
Ordentliche Mitglieder
Ordentliche Mitglieder sind touristische Leistungsträger und identifizieren sich mit der Zielsetzung des STV.
Zu den ordentlichen Mitgliedern gehören:
Touristische Branchen- und Fachverbände
Tourismusorganisationen (bspw. Destinationen, regionale und lokale Tourismusorganisationen, touristische Regionen)
Weitere touristische Leistungserbringer (bspw. Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe, Mobilitätsanbieter:innen, Freizeitanbieter:innen)
Befreundete Mitglieder
(ohne Stimm- und Wahlrecht)
Befreundete Mitglieder sind Dienstleister oder strategische Partner des Tourismussektors. Sie tragen mit ihrem Angebot zum Erfolg des Schweizer Tourismus bei, sind selbst jedoch keine touristischen Leistungsträger. Ihr Engagement unterstützt optimale Rahmenbedingungen für einen leistungsfähigen Tourismussektor.
Zu den befreundeten Mitgliedern gehören:
Behördenmitglieder (bspw. Kantone, Gemeinden)
Wissenschaftliche Partner (bspw. Bildungsinstitutionen)
Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen
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