Tourismuspolitik
Touristische Förderinstrumente
Der Tourismussektor wird vom Bund mit unterschiedlichen Förderinstrumenten unterstützt. Dazu gehören die Neue Regionalpolitik (NRP), Innotour, die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredite und Schweiz Tourismus. Diese unterschiedlichen Instrumente ergänzen sich gegenseitig und stützen den Sektor in den wichtigen Bereichen der Weiterentwicklung, Innovation, Finanzierung und Vermarktung.
Den Förderinstrumenten liegen Bundesgesetze zu Grunde und die Finanzierung erfolgt teils über das Bundesbudget. Der STV setzt sich in diesem Rahmen für eine Weiterentwicklung im Interesse des Tourismussektors ein.
Die Hauptanliegen des Tourismussektors
Die bestehenden Förderinstrumente sorgen für die Weiterentwicklung, Innovation und Nachhaltigkeit im Tourismussektor.
Die Förderinstrumente ergänzen sich gegenseitig und können nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Der STV setzt sich für die Finanzierung und die Weiterentwicklung der einzelnen Instrumente ein.
Die touristischen Förderinstrumente des Bundes
Mit der NRP unterstützt der Bund Berggebiete, den ländlichen Raum und die Grenzregionen bei der Bewältigung des Strukturwandels. Ziel ist dabei die Förderung von innovativen und wertschöpfungsorientierten Programmen und Projekten zur Verbesserung der regionalen Standortvoraussetzungen.
Auftrag | Förderung von innovativen und wertschöpfungsorientierten Programmen und Projekten zur Verbesserung der regionalen Standortvoraussetzungen |
Zielgruppe | Projektträger in Berggebieten, im ländlichen Raum oder Grenzregionen |
Unterstützungsformen |
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Gesetzliche Grundlage | |
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Innotour ist das Innovationsprogramm des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) für den Tourismus. Gefördert werden Projekte auf nationaler Ebene oder Modellvorhaben auf regionaler/lokaler Ebene. Die Schwerpunkte liegen auf Innovationen, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus.
Auftrag | Förderung der Innovation, der Zusammenarbeit und des Wissensaufbaus im Tourismus |
Zielgruppe | Projekte auf nationaler Ebene oder Modellvorhaben auf regionaler/lokaler Ebene |
Unterstützungsformen | Pauschalbeträge (à fonds perdu) von bis zu 50 Prozent |
Gesetzliche Grundlage | Bundesgesetz über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus |
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Als öffentlich-rechtliche Körperschaft hat Schweiz Tourismus den Auftrag, die Nachfrage für die Schweiz als Reise- und Tourismusland zu fördern. Im Mittelpunkt stehen die Entwicklung und Umsetzung nachfragewirksamer Marketingprogramme, die Profilierung der Tourismusmarke Schweiz sowie ein Koordinations- und Beratungsauftrag. Die gesetzlichen Grundlagen für diesen Auftrag bilden das Bundesgesetz und die Verordnung über Schweiz Tourismus.
Auftrag | Förderung und Lenkung der Nachfrage für die Schweiz als Reise- und Tourismusland |
Zielgruppe | D Management Organisations, Destinationen |
Unterstützungsformen | Joint Campaings |
Gesetzliche Grundlage | |
Weiterführende Links |
Die SGH vergibt zinsgünstige Darlehen an Beherbergungsbetriebe in festgelegten Fremdenverkehrsgebieten und Badkurorten. Das Darlehen erfolgt über die von den Banken üblicherweise angewendeten Belehnungsgrenze hinaus. Die SGH kann subsidiäre Darlehen für die Renovierung, den Kauf, den Neubau und die Ablösung von Beherbergungsbetrieben gewähren. Des Weiteren bietet die SGH-Beratungsdienste für Investitions-, Finanzierungs- und damit verbundene Strategiefragen an. Somit kann eine Finanzierung trotz geringer Eigenmittel zustande kommen.
Auftrag | Förderung der Beherbergungswirtschaft |
Zielgruppe | Beherbergungsbetriebe |
Unterstützungsformen |
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Gesetzliche Grundlage | |
Weiterführende Links |
Weitere Förderinstrumente
Nebst den Förderinstrumenten der Eidgenossenschaft gibt es viele private und kantonale Instrumente.
Dem Schweizer Tourismus stehen zudem im Bereich der Nachhaltigkeit zahlreiche Förderinstrumente zur Verfügung. Der Schweizer Tourismus-Verband verfolgt zusammen mit seinen Kernmitgliedern die Vision, ein nachhaltiges Tourismusland Schweiz zu gestalten.
Beiträge zum Thema
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Die NRP ermöglicht neu die Förderung kleiner Infrastrukturvorhaben mit à-fonds-perdu-Beiträgen
Am 1. April 2024 tritt das revidierte Bundesgesetz über Regionalpolitik und die dazugehörige Verordnung in Kraft. Neu können im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) ausgewählte kleine Infrastrukturvorhaben mit à-fonds-perdu-Beiträgen bis zu 50'000 CHF unterstützt werden. Solche Projekte setzen wertvolle Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung in ländlichen Regionen und Berggebieten.

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