Tourismuspolitik
Die NRP ermöglicht neu die Förderung kleiner Infrastrukturvorhaben mit à-fonds-perdu-Beiträgen
Am 1. April 2024 tritt das revidierte Bundesgesetz über Regionalpolitik und die dazugehörige Verordnung in Kraft. Neu können im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) ausgewählte kleine Infrastrukturvorhaben mit à-fonds-perdu-Beiträgen bis zu 50'000 CHF unterstützt werden. Solche Projekte setzen wertvolle Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung in ländlichen Regionen und Berggebieten.
Von dieser Neuerung profitieren insbesondere auch touristische Infrastrukturprojekte. Förderwürdig sind beispielsweise Erlebniswege, Mountainbiketrails oder Klettersteige, die für die Entwicklung des regionalen Tourismus von zentraler Bedeutung sind. Solche Projekte stärken die touristische Wertschöpfungskette, steigern die Attraktivität der Region und fördern andere touristische Leistungsträger wie Hotels, Restaurants oder Bergbahnen.
Bisher konnten Infrastrukturvorhaben im Rahmen der Neuen Regionalpolitik ausschliesslich durch Darlehen finanziert werden. Die bisherigen Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass dieses Modell nicht immer die beste Lösung für kleine Infrastrukturprojekte darstellt. Vorhaben, die für den Projektträger keine oder nur geringe direkte Cashflows erzeugen, können für die regionale Wirtschaft von grosser Bedeutung sein, da sie anderen Akteuren kommerziellen Nutzen bringen. Der STV hat sich daher wiederholt für eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen ausgesprochen und begrüsst die beschlossene Änderung ausdrücklich.
Die Kantone sind für die Auswahl und Finanzierung der NRP-Projekte zuständig. Projektinitiant:innen können sich an die NRP-Verantwortlichen ihres jeweiligen Kantons wenden, um Informationen zu den spezifischen Förderbedingungen und Antragsverfahren zu erhalten. Eine Übersicht zu den zuständigen Personen finden Sie hier.
Gesetzestext: Bundesgesetz über Regionalpolitik
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