Tourismuspolitik
Stellungnahme zur Änderung des Geoinformationsgesetzes; Leitungskataster Schweiz (LKCH)
Der Bundesrat will in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein nationales Leitungskataster aufbauen. Ein Leitungskataster dokumentiert die ober- und unterirdischen Infrastrukturen der Netze für Wasser, Abwasser, Gas, Elektrizität, Kommunikation, Fernwärme und weitere Leitungen.

Der STV erachtet es als sinnvoll, dass schweizweite Informationen zum Leitungskataster (LKCH) in einem einheitlichen Datenmodell zur Verfügung stehen. Im aktuellen Vernehmlassungsentwurf wird Netzbetreiber:innen vorgeschrieben eine räumlich digitale Dokumentation der von ihnen betriebenen Leitungen zu führen, während die Kantone für die Zusammenführung dieser Daten verantwortlich sind. Es gibt jedoch Netzeigentümer:innen bzw. Netzbetreiber:innen, die über die Kantonsgrenzen hinweg aufgestellt sind, beispielsweise zahlreiche Schweizer Seilbahnunternehmen (SBU). Das überarbeitete Geoinformationsgesetz stellt hohe Anforderungen an die Datenerhebung und -erhaltung, was zu hohen Kosten führen kann. Gemäss dem Vorentwurf sollen Netzbetreiber:innen die Kosten für das Erheben und Digitalisieren der Leitungsinformationen, das Nachführen der Werkinformation sowie die Weiterleitung für den LKCH selbst tragen. Entsprechend ist die Vorlage grundlegend zu überarbeiten.
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