Tourismuspolitik
Der STV begrüsst das Vertragspaket mit der EU
Der STV hat sich im Rahmen der Vernehmlassung zum Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» geäussert. Er begrüsst die Verträge mit der EU und ist davon überzeugt, dass das vorliegende Vertragspaket zu einer stabilen Beziehung zu der wichtigsten Handelspartnerin der Schweiz führen wird. Davon wird auch der Tourismussektor massgeblich profitieren. Einzig in der inländischen Umsetzung gibt es einzelne Punkte, bei denen der STV Korrekturbedarf sieht.
Die Branchen im Tourismus sind einerseits personalintensiv und auf die Fachkräfte aus der EU angewiesen. Andererseits ist der erleichterte Austausch von Waren und Dienstleitungen ein wichtiger Vorteil für viele Unternehmen. Der gute Anschluss der Schweiz via Luft- und Landwege sowie der freie Zugang tragen zudem dazu bei, dass EU-Bürgerinnen und -Bürger die grösste ausländische Gästegruppe in der Schweiz ausmachen. Der STV hat sich in der Vernehmlassung zu den für den Tourismus relevantesten Abkommen geäussert. Dazu gehören der Stabilisierungsteil des Pakets und das Stromabkommen. In den Stabilisierungsteil fallen das Freizügigkeitsabkommen (FZA) sowie das Land- und Luftverkehrsabkommen.
Die touristische Bedeutung der Abkommen
Personenfreizügigkeit
Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit ist für den Schweizer Tourismussektor und seine Branchen von höchster Bedeutung. Eine Fortführung und Weiterentwicklung wird vom STV ausdrücklich befürwortet. Gerade im Tourismussektor stellt der Fachkräftemangel Betriebe vor grosse Herausforderungen. Aus diesem Grund sind sie stark auf qualifizierte Fachkräfte aus der EU angewiesen. Das FZA garantiert dabei den unkomplizierten Zugang zu einem grossen Arbeitskräfteangebot bei geringem administrativem Aufwand. Die Weiterentwicklung sichert die Ausrichtung der Zuwanderung auf den Arbeitsmarkt und unterbindet damit eine übermässige Belastung der Schweizer Sozialsysteme. Mit der neu einzuführenden Schutzklausel wird der Schweiz zudem ein wirksamer Kontrollmechanismus zugesichert.
Landverkehrsabkommen
Der STV begrüsst das in mehreren Punkten ergänzte und angepasste Landverkehrsabkommen. Die Abstimmung des Schweizer Land- und Schienenverkehrs mit der EU ermöglicht die Bereitstellung eines attraktiven Angebots zur Ein- und Ausreise auf dem Landweg. Dies ist für eine nachhaltige Weiterentwicklung des Schweizer Tourismus ein bedeutender Faktor.
Luftverkehrsabkommen
Mit dem Verhandlungsergebnis im Luftverkehrsabkommen kann primär das bestehende und bewährte Abkommen gesichert und die hervorragende internationale Anbindung der Schweiz gewährleistet werden. Die internationale Anbindung der Schweiz ist für den Tourismussektor sehr wichtig. Gut jeder dritte ausländische Gast erreicht die Schweiz per Flugzeug. Damit sind die internationalen Landesflughäfen bedeutende Tore zur Destination Schweiz und wichtige Pfeiler des Schweizer Tourismus.
Stromabkommen (neu)
Eine sichere Energieversorgung ist für den STV ein sehr wichtiges Anliegen. Er setzt sich für den Ausbau von nachhaltigen Energieträgern ein, um die Unabhängigkeit und Versorgungssicherheit der Schweiz im Energiebereich zu stärken. Das Stromabkommen mit der EU ist in diesem Bereich ein sehr wichtiger Schritt und wird vom STV begrüsst. Besonders positiv ist hervorzuheben, dass die für die Schweiz wichtigsten Fördersysteme für erneuerbare Energien und Umwelt- beziehungsweise Gewässerschutz vom Bundesrat explizit als mit dem EU-Binnenmarkt vereinbar erklärt werden. Zudem bietet die Marktöffnung und damit verbundene Wahlmöglichkeit für Privatpersonen und kleinere Unternehmen die Möglichkeit, selbst zu wählen, ob sie in einem regulierten Strommarkt beim Grundversorger verbleiben oder sich am freien Markt beteiligen möchten.
Korrekturbedarf
In mehreren Bereichen der inländischen Umsetzung sieht der STV noch Anpassungsbedarf:
Der STV unterstützt die dreizehn zwischen den Sozialpartnern vereinbarten Massnahmen zum Lohnschutz. Die vom Bundesrat ergänzte vierzehnte Massnahme lehnt er jedoch ab, da sie keinen direkten Bezug zum Vertragspaket hat.
Branchenbezogene Schutzklauseln, wie sie in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehen sind, lehnt der STV ab. Die Überlastung von einzelnen Branchen festzustellen und an branchenspezifische Kriterien zu binden ist nicht praktikabel. Es müssten neue Kontroll- und Messmechanismen eingeführt werden, was hohe Kosten für den Bund, die Kantone sowie auch die Unternehmen generieren würde.
Die Streichung von Minimalvergütungen für kleine Anlagen bis 150 kW, die der Bundesrat in der Umsetzung des Stromabkommens vorsieht, ist für den STV unverständlich. Das EU-Recht setzt dies nicht voraus. Zudem hat das Stimmvolk mit der klaren Annahme des Stromgesetzes 2024 die Massnahme demokratisch legitimiert. Der STV lehnt die entsprechenden Gesetzesanpassungen deshalb ab.
Zusammenfassung
Der STV begrüsst das Vertragspaket ausdrücklich. In der inländischen Umsetzung des Personenfreizügigkeits- und des Stromabkommens sieht er jedoch vereinzelten Anpassungsbedarf. Allgemein möchte der Verband darauf hinweisen, dass betroffene Kreise im Rahmen des Decision-Shaping-Verfahrens mit der EU miteinzubeziehen sind. Bei der Umsetzung gilt es zudem auf unnötige bürokratische Prozesse zu verzichten, denn im Tourismussektor tätige Unternehmen sind auf schlanke bürokratische Prozesse angewiesen.
Aufbau der Vernehmlassung
Das Vertragspaket zwischen der Schweiz und der EU besteht aus dem Stabilisierungsabkommen und den neu verhandelten Abkommen zu Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit. Im Stabilisierungsteil werden die bestehenden Abkommen zur Personenfreizügigkeit (FZA), Land- und Luftverkehr sowie institutionelle Elemente, staatliche Beihilferegeln, Teilnahme an EU-Programmen, Weltraum und der Schweizer Beitrag geregelt. Der Bundesrat hat diese mit der EU verhandelten Abkommen sowie die dazugehörige innerstaatliche Umsetzung in die Vernehmlassung gegeben. Die Vertragstexte sind so weit finalisiert. Diese können vom Parlament und voraussichtlich dem Volk angenommen oder abgelehnt werden. Anders sieht dies in den inländischen Umsetzungen aus. Das Parlament wird über die Umsetzung der vertraglich vereinbarten Regelungen ins Schweizer Recht bestimmen. Die Vernehmlassung wurde sowohl zu den Verträgen als auch der inländischen Umsetzung durchgeführt.
Wird der Stabilisierungsteil vom Parlament und/oder dem Volk abgelehnt, werden alle Abkommen des Pakets hinfällig. Die neu verhandelten Abkommen (Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit) können hingegen unabhängig voneinander und vom Stabilisierungsteil angenommen oder abgelehnt werden.
Kontakt
Lea Boller
Aktuelles
Alle anzeigen
Swisstainable-Hub | Good-Practice-Beispiele im Oktober
Gesetzgebungen Nachhaltigkeit
Sustainable Tourism Days: Mit gestärkten Partnerschaften in die Zukunft
UN Tourism zeichnet Valendas als «Best Tourism Village» aus
Stellungnahme zur E-ID-Verordnung
Newsletter