FAQ - Einstellung Ferienwohnungs-Klassifikation
Nachfolgend finden Sie häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Einstellung der Ferienwohnungs-Klassifikation per 31. Dezember 2024.
Aufgrund einer über die letzten Jahre stark abnehmenden Nachfrage, zu geringer Qualitätsstandards sowie Herausforderungen in der Finanzierung des Labels hat der Schweizer Tourismus-Verband entschieden, die Ferienwohnungs-Klassifikation per 31. Dezember 2024 einzustellen. Bestehende Klassifikationen behalten ihre Gültigkeit von vier Jahren noch bis zu deren Ablauf. Per 31. Dezember 2028 wird die Ferienwohnungs-Klassifikation nach Ablauf der letzten Klassifikationen definitiv eingestellt.
Ja, Klassifikationen, welche bis zum 31. Dezember 2024 vorgenommen wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zu deren Ablauf. Die definitive Einstellung der Ferienwohnungs-Klassifikation erfolgt per 31. Dezember 2028 nach Ablauf der letzten Klassifikationen.
Ja, das Label darf bis zum Ablauf der entsprechenden Gültigkeit weiterhin verwendet werden. Danach muss das Label aus der Kommunikation entfernt werden.
Ja, gültige Klassifikationen werden bis zur definitiven Einstellung der Ferienwohnungs-Klassifikation (31. Dezember 2028) weiterhin auf chalet.myswitzerland.com angezeigt.
Die Logins für Klassifikationsstellen werden per 31. Dezember 2024 und für Kontrollpersonen per 1. Februar 2025 deaktiviert.
Bei Bedarf können Urkunden in digitaler Form beim STV bestellt werden (nur für Klassifikationen, welche bis zum 31. Dezember 2024 vorgenommen wurden).
Die Klassifikationsstellen sind angehalten, bis 31. Dezember 2024 sämtliche benötigten Daten aus dem STnet zu exportieren. Bei Bedarf kann auch der STV die benötigten Daten zur Verfügung stellen.
Nein, ab dem 1. Januar 2025 werden keine Stichprobenkontrollen mehr ausgelöst. Klassifikationsstellen können jedoch zur Qualitätssicherung freiwillige Kontrollen durchführen (keine Entschädigung durch den STV).
Nein, da ab dem 1. Januar 2025 keine Kontrollen mehr ausgelöst werden, werden keine Kontrolleur-Kurse mehr angeboten.
Bei vorzeitigem Ausstieg aus der Klassifikation können keine Kosten zurückerstattet werden.
Ab 1. Januar 2025 wird den Klassifikationsstellen keine jährliche Grundgebühr mehr verrechnet. Die Klassifikationsstellen bleiben bis zur definitiven Einstellung der Ferienwohnungs-Klassifikation per 31. Dezember 2028 Ansprechpartner für Anliegen und Fragen von Vermieter:innen rund um die Ferienwohnungs-Klassifikation.
Vermieter:innen von Gästezimmern und Bed & Breakfasts können ihre Objekte weiterhin über BnB Switzerland klassifizieren lassen. Ab dem 1. Januar 2025 werden diese Urkunden direkt durch BnB Switzerland ausgestellt. Noch durch den STV ausgestellte Urkunden behalten ihre Gültigkeit bis zu deren Ablauf.
Kontakt
Schweizer Tourismus-Verband
Finkenhubelweg 11
3012 Bern
+41 31 307 47 47
apartment@stv-fst.ch
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