Tourismuspolitik

Europapolitik

Die Beziehung zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) ist für den Schweizer Tourismussektor von hoher Relevanz. Die Branchen im Tourismus sind personalintensiv und auf die Fachkräfte aus der EU angewiesen, der erleichterte Austausch von Waren und Dienstleitungen ist ein wichtiger Vorteil für viele Unternehmen des Sektors und der gute Anschluss der Schweiz via Luft- und Landwege sowie der freie Zugang tragen dazu bei, dass EU-Bürgerinnen und Bürger die grösste ausländische Gästegruppe in der Schweiz ausmachen.

Die Teilnahme der Schweiz am Schengenabkommen sorgt zudem dafür, dass die Schweiz keine Visumsinsel innerhalb Europas ist. Gästen ausserhalb des EU/EFTA-Raums wird damit bei einer Europareise auch den Besuch der Schweiz ermöglicht. Diese Gäste sind insbesondere in den Zwischensaisons wichtig, um Betriebe ganzjährig offen halten zu können.

Aus diesen Gründen setzt sich der STV für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Bilateralen Verträge, sowie einer stabilen Beziehung zwischen der Schweiz und EU allgemein ein. Jegliche Schwächung des Freizügigkeitsabkommen oder eine Gefährdung des Schengenabkommens lehnt der Verband dezidiert ab.

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Hauptanliegen des Tourismussektors

  • Der STV setzt sich für die Bewahrung und Weiterentwicklung des des Bilateralen Weg zwischen der Schweiz und der EU ein.

  • Das Freizügigkeitsabkommen darf nicht gefährdet werden, es ist für viele touristische Betriebe bei der Fachkräftegewinnung zentral.

  • Das Schengenabkommen muss bewahrt werden, es ist für die Reisefreiheit in Europa und für den Schweizer Tourismus grundlegend.

  • Jegliche Schwächung des Freizügigkeitsabkommen oder eine Gefährdung des Schengenabkommen lehnt der Verband dezidiert ab.

Die wichtigsten Abkommen für den Tourismussektor

Bilaterale I

Die sechs Abkommen, die im Jahr 2000 verabschiedet worden sind, umfassen das Freizügigkeitsabkommen, das Landverkehrsabkommen, das Luftverkehrsabkommen sowie Abkommen betreffend den Technischen Handelshemmnissen der Landwirtschaft und des öffentlichen Beschaffungswesens. All diese Abkommen sind durch eine Guillotine-Klausel verknüpft. Das bedeutet, dass bei der Aufkündigung eines der Abkommen, alle Abkommen hinfällig werden. Nachfolgend werden die für den Tourismussektor relevantesten Abkommen kurz vorgestellt.

Das FZA garantiert die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und den EU-Ländern. Diese ist für die Rekrutierung von qualifiziertem Personal zentral. Besonders in Hochsaisonphasen und in Tourismusdestinationen ist der Zugang zu Arbeitskräften aus dem EU-Markt essenziell, um Betriebs- und Servicequalität sicherzustellen. Es handelt sich dabei um das für den Tourismussektor wichtigste Abkommen zwischen der Schweiz und der EU.

Das LandVA garantiert den diskriminierungsfreien Zugang zum europäischen Verkehrsmarkt und sichert die reibungslose grenzüberschreitende Mobilität auf Schiene und Strasse. Das Abkommen sichert die Anbindung der Schweiz an ihre Nachbarstaaten.

Das LuftVA ist die rechtliche Grundlage dafür, dass Schweizer Fluggesellschaften gleichberechtigten Zugang zum europäischen Luftverkehrsmarkt haben und umgekehrt. Die internationale Anbindung der Schweiz ist für den Tourismussektor sehr wichtig. Gut jeder dritte ausländische Gast erreicht die Schweiz per Flugzeug. Das LuftVA sichert die Verkehrsrechte der Schweiz und führt zu bmehr  Direktverbindungen, höheren Frequenzen und tieferen Preisen. Damit sichert das Abkommen die Anbindung der Schweiz an die Welt. 

Bilaterale II

Die Teilnahme der Schweiz am Schengenabkommen sorgt zudem dafür, dass die Schweiz keine Visumsinsel innerhalb Europas ist. Gästen ausserhalb des EU/EFTA-Raums wird damit bei einer Europareise auch den Besuch der Schweiz ermöglicht. Diese Gäste sind insbesondere in den Zwischensaisons wichtig, um Betriebe ganzjährig offen halten zu können.