Tourismuspolitik
Politische Rahmenbedingungen für den Schweizer Tourismus
Der Tourismus wird in der föderalistischen Schweiz sowohl vom Bund als auch von den Kantonen und den einzelnen Tourismusregionen unterstützt. Die Ebenen arbeiten Hand in Hand: Die Kantone und Regionen sind vor Ort aktiv und schaffen optimale Voraussetzungen, während der Bund für wirksame Rahmenbedingungen sorgt. Seitens des Tourismussektors darf der STV auf die Unterstützung von diversen Tourismus- und Wirtschaftsverbänden zählen.
Bund
Auf nationaler Ebene verantwortet das Staatssektretariat für Wirtschaft SECO die direkten tourismuspolitischen Massnahmen. Das Ressort Tourismuspolitik, das als Kompetenzzentrum für die Konzipierung und Umsetzung der Schweizer Tourismuspolitik dient, sowie die Förderinstrumente, sind dabei die wichtigsten Stellen.
Die Schweiz kennt kein Tourismusgesetz auf Bundesebene. Die Tourismuspolitik ist vielmehr eine Querschnittaufgabe: Unterschiedlichste Politikbereiche wie etwa die Raumplanung, Regionalpolitik, Verkehrspolitik, Europapolitik, Finanzpolitik usw. haben einen direkten oder indirekten Einfluss auf den Tourismussektor. Trotzdem wird der Tourismus über den Bund über mehrere Instrumente unterstützt.
Politische Förderinstrumente
Die Bundesverfassung ermächtigt in Artikel 103 den Bund, Massnahmen zur Förderung von einzelnen Wirtschaftszweigen oder Berufen zu ergreifen. Verschiedene Bundesgesetze und Verordnungen enthalten Bestimmungen, die den Tourismus betreffen. Entsprechend sind mehrere Departemente und Bundesämter im Bereich Tourismus aktiv.
Die Kantone erheben für die Finanzierung der Tourismusförderung verschiedene Abgaben:
Kurtaxen
Beherbergungsabgaben
Tourismusförderungsabgabe (TFA)
Mehrwertsteuer
Der Tourismus profitiert wie einige andere Wirtschaftszweige von einem reduzierten Mehrwertsteuer-Satz. Er ist von zentraler Bedeutung, um eine Entlastung auf der Kostenseite der Beherbergungsbetriebe zu bewirken und stärkt, gerade in Zeiten des starken Frankens, die Wettbewerbsfähigkeit der Branche gegenüber den Nachbarländern.
Mehr zum Sondersatz für Beherbergungsleistungen
Recovery-Programm
Am 1. September 2021 hat der Bundesrat ein Recovery Programm für den Schweizer Tourismus beschlossen, um die negativen Auswirkungen der Covid-19-Krise abzufedern. Schwerpunkte bilden die Wiederbelebung der Nachfrage und der Erhalt der Innovationsfähigkeit. Zwei der drei Massnahmen sind per Ende 2023 abgelaufen. Die Erhöhung des Bundesanteils bei Innotour-Projekten wird bis 2026 weitergeführt.
Kantone
Einzelne, touristisch besonders aktive Kantone, haben für den Tourismus spezielle zuständige Amtsstellen oder Abteilungen bezeichnet. Dazu gehören Bern, Wallis, Graubünden, Tessin und St. Gallen.
Innerhalb der Kantone sind in tourismuspolitischen Fragen die Exekutiven touristischer Gemeinden und spezielle Kommissionen aktiv. Kantonale, regionale und subregionale Tourismusverbände sowie Destinationen arbeiten mit den Kantonen und Gemeinden zusammen.
Kanton | Gesetz |
Aargau | |
Appenzell Innerrhoden | |
Appenzell Ausserrhoden | |
Basel-Landschaft | |
Basel-Stadt | |
Bern | |
Freiburg | |
Genf | |
Glarus | |
Graubünden | |
Jura | |
Luzern | |
Neuenburg | Gesetz zur Unterstützung der Tourismusentwicklung (LTour) vom 18. Februar 2014 |
Nidwalden | |
Obwalden | |
St. Gallen | |
Schaffhausen | |
Solothurn | |
Schwyz | |
Thurgau | Gesetz über Massnahmen gegen die AL und zur Standortförderung vom 28. November 1988 |
Tessin | |
Uri | Gesetz über die Förderung des Tourismus vom 23. September 2012 |
Waadt | Gesetz zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung vom 12. Juni 2007 |
Wallis | |
Zug | |
Zürich | kein Tourismusgesetz |
- gavel
Aktuelle Gesetzes- und Verordnungsänderungen
Der STV behält für den Tourismussektor wichtige Gesetze und Verordnungen im Blick und listet die relevantesten Änderungen.
Tourismusregionen
Touristische Angebote umfassen oft mehrere Kantone. Aus diesem Grund gliedert sich das Tourismusland Schweiz in 13 touristische Hauptregionen, die einen engen Kontakt pflegen. Die Belange der Tourismusregionen werden in der Konferenz der Regional Tourism Alliance behandelt. Jede Region ist darin mit ihrer Tourismus-Direktorin bzw. ihrem Tourismus-Direktor vertreten.
Die Arbeitsthemen der Regional Tourism Alliance sind Tourismuspolitik, Marketing, Qualität und zukunftsgerichtete Angebotsgestaltung. Ihre Mitglieder treffen sich viermal jährlich zu Erfahrungsaustausch und zur Koordination regionaler Aktivitäten.
Graubünden | |
Ostschweiz | |
Zürich Region | |
Luzern / Vierwaldstättersee | |
Basel Region | https://www.basel.com/de/business/basel-tourismus/organisation |
Bern Region | |
Jura & Drei-Seen-Land | https://www.j3l.ch/de/Z10281/planung/offices-teams/verein-jura-drei-seen-land |
Waadtland | |
Genf | |
Wallis | |
Tessin | |
Fribourg Region | |
Aargau und Solothurn Region | https://www.myswitzerland.com/de-ch/reiseziele/aargau-region/ |
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Statistiken
Der Tourismus trägt in der Schweiz einen wesentlichen Beitrag zur Wertschöpfung bei und schafft rund vier Prozent der landesweiten Arbeitsplätze. Für den Grossteil des touristischen Wirtschaftsmotors sind die drei Sparten Beherbergung, Verpflegung und Transport verantwortlich.

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