Nachhaltigkeit
Update zu Swisstainable: Regulatorische Entwicklungen
Der Schweizer Tourismus bewegt sich in einem dynamischen Umfeld und ist Veränderungen ausgesetzt, insbesondere in Bezug auf die nachhaltige Entwicklung. Der Tourismussektor muss sich nicht nur den wachsenden Umweltanforderungen und dem veränderten Konsumverhalten seiner Gäste anpassen, sondern auch neue gesetzliche Vorgaben erfüllen.
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Nationale und internationale Regulierungen beeinflussen zunehmend, wie touristische Produkte entwickelt und angeboten werden können. Sie geben vermehrt vor, wie Unternehmen nachhaltig handeln müssen, um eine umweltfreundliche und sozial verantwortliche Zukunft zu sichern. Doch welche gesetzlichen Entwicklungen in Bezug auf die Nachhaltigkeit sind für den Schweizer Tourismus relevant? Und welche Auswirkungen haben sie auf die Projekte des Kompetenzzentrums Nachhaltigkeit (KONA), insbesondere auf das Nachhaltigkeitsprogramm Swisstainable?
Dieser Beitrag beleuchtet folgende Fragen:
Welche regulatorischen Entwicklungen mit Bezug zur Nachhaltigkeit gibt es innerhalb der EU?
Welche Gesetzgebungen gelten in der Schweiz?
Wie beeinflussen diese regulatorischen Vorgaben die Schweiz und den Schweizer Tourismus?
Wie geht es mit dem Nachhaltigkeitsprogramm Swisstainable weiter?
1. Welche regulatorischen Entwicklungen mit Bezug zur Nachhaltigkeit gibt es innerhalb der EU?
In Europa gibt es derzeit mehrere wichtige Entwicklungen in Bezug auf Nachhaltigkeitsgesetzgebungen. Sie sind Teil des «EU Green Deal», der als übergeordnetes Ziel die Klimaneutralität des europäischen Kontinents bis 2050 anstrebt und nachhaltige Wirtschaftspraktiken fördern möchte. Diese politischen Entwicklungen erfolgen aus mehreren Gründen. Zum einen wächst das Bewusstsein für die drängenden Herausforderungen des Klimawandels, was ein stärkeres regulatorisches Eingreifen erforderlich macht. Zum anderen fordern Anspruchsgruppen wie Verbraucher:innen und Investor:innen zunehmend transparente und verlässliche Informationen über die Umwelt- und Sozialstandards von Unternehmen.
Zwei Richtlinien sind für den Tourismus besonders relevant:
Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die am 5. Januar 2023 in Kraft trat, verpflichtet Unternehmen einer bestimmten Grösse dazu, in ihren Jahresberichten umfassende Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten zu machen. Die CSRD soll bestehende Lücken bei den Berichtsvorschriften schliessen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung insgesamt ausweiten. Ihr Ziel ist es, die Rechenschaftspflicht europäischer Unternehmen in Nachhaltigkeitsfragen zu stärken und erstmals verbindliche Berichtsstandards auf EU-Ebene einzuführen.
EU Green Claims Directive
Diese Richtlinie zielt darauf ab, irreführende Umweltbehauptungen von Unternehmen zu verhindern und die Glaubwürdigkeit von Umweltangaben zu stärken. Sie wurde am 22. März 2023 vorgestellt und ergänzt die bestehende EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Greenwashing. Die Green Claims Directive wird voraussichtlich bis 2026 in den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt sein. Bis dahin bleibt vieles noch ungewiss, da die einzelnen Staaten selbst entscheiden, in welcher Form sie die Richtlinien in der nationalen Gesetzgebung umsetzen. Aktuell befindet sich die Richtlinie noch in der Verhandlungsphase zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU.
Insbesondere die EU Green Claims Directive behandelt Themen, die für die Schweiz, die sich langfristig als nachhaltige Tourismusdestination positionieren möchte, wichtig sind.
2. Welche Gesetzgebungen gelten in der Schweiz?
Ein eigenes Gesetz oder eine Richtlinie zur Nachhaltigkeitskommunikation – vergleichbar mit der Green Claims Directive der EU – gibt es in der Schweiz noch nicht. Derzeit gilt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), welches sowohl ein Wahrheitsgebot als auch ein Irreführungs- und Täuschungsverbot vorsieht. Die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) hat im Dezember 2023 zudem eine neue Richtlinie zum Thema Werbung mit Umwelt- oder Klimabezug veröffentlicht. Diese stellt klar, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, wenn ein Unternehmen mit Umweltargumenten wirbt. Darüber hinaus schreibt sie vor, dass Unternehmen die Richtigkeit ihrer Werbeaussagen nachweisen können müssen.
3. Wie beeinflussen diese regulatorischen Vorgaben die Schweiz und den Schweizer Tourismus?
Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU und daher nicht direkt an die erwähnten Richtlinien gebunden. Sie wird sich aber aufgrund der engen wirtschaftlichen Verflechtungen mit dem Ausland zwangsläufig an diesen orientieren müssen. Zudem setzt die Schweiz im Rahmen des UWG bereits entsprechende Gesetzesanpassungen um. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Schweizer Tourismus-Verbands (siehe Infobox zum Thema «Entwicklungen in der Schweiz»).
Wichtig ist, dass für Schweizer Unternehmen immer dann die EU-Bestimmungen greifen, wenn sie ausserhalb der Schweiz Werbung schalten oder mit Personen aus dem EU-Raum in Berührung kommen. Dies betrifft insbesondere auch touristische Betriebe, die beispielsweise mit ihrer Werbung Personen aus dem EU-Raum adressieren oder über Dienstleistungen wie z.B. Beherbergung direkt mit Gästen aus der europäischen Union interagieren. Da es noch viele Unklarheiten in Bezug auf die Ausgestaltung und Umsetzung der Regulatorien in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten gibt, ist zurzeit noch ungewiss, wie tief die neue Gesetzgebung greifen und den Schweizer Tourismus beeinflussen wird.
4. Welche Auswirkungen haben diese Entwicklungen auf das Nachhaltigkeitsprogramm Swisstainable?
Die angepassten regulatorischen Vorgaben sowohl inner- als auch ausserhalb der Schweiz haben einen Einfluss auf das Nachhaltigkeitsprogramm Swisstainable und darauf, wie Betriebe ihr Engagement im Rahmen des Programms kommunizieren dürfen. So sorgt beispielsweise die EU Green Claims Directive für eine Verschärfung und Regulierung von produkt- und unternehmensbezogenen Werbeaussagen für alle Firmen, die im EU-Raum tätig sind – dazu zählt auch der Schweizer Tourismus, der als Exportsektor über die Landesgrenzen hinaus agiert. Es existieren jedoch bereits jetzt für die Nachhaltigkeitskommunikation relevante Gesetzgebungen und Richtlinien. Seit Beginn des Programms werden Partnerbetriebe deshalb stark sensibilisiert, in welcher Form sie ihr Nachhaltigkeitsengagement gegen aussen tragen dürfen, um rechtskonform und möglichst transparent zu kommunizieren.
Swisstainable wird nicht nur in Bezug auf diese Gesetzgebungen laufend überprüft und als gesamtes Programm weiterentwickelt, um langfristig erfolgreich am Markt zu bestehen. Das Programm hat sich als zentrales Element für die nachhaltige Entwicklung des Schweizer Tourismus etabliert und ist übergeordnet auch in der Tourismusstrategie des Bundes sowie der Strategie von Schweiz Tourismus als wichtiges Instrument verankert. Die Integration des Projekts im Kompetenzzentrum Nachhaltigkeit (KONA) des STV unterstreicht dies ebenfalls.
Aktuell arbeitet die Geschäftsstelle Swisstainable gemeinsam mit Schweiz Tourismus sowie der Expertengruppe der Hochschule Luzern intensiv daran, die Auswirkungen der neuen regulatorischen Vorschriften auf das Nachhaltigkeitsprogramm zu analysieren und sicherzustellen, dass es weiterhin erfolgreich und in Abstimmung mit den neuen Anforderungen fortgeführt wird. Swisstainable soll langfristig auf dem Markt bestehen bleiben. Im Rahmen der Partnerkommunikation informiert die Geschäftsstelle Swisstainable alle involvierten Parteien, sobald es Neuigkeiten zu dieser Thematik gibt.
Das Ziel ist, das Programm weiterzuführen und so weiterzuentwickeln, dass es auch in Zukunft regulatorischen Vorgaben entspricht und als glaubwürdiger Partner für den gesamten Tourismussektor wahrgenommen wird.
Swisstainable – Nachhaltigkeitsprogramm für den Schweizer Tourismus
Swisstainable wurde 2021 von Schweiz Tourismus zusammen mit der Hochschule Luzern und dem Schweizer Tourismussektor als Nachhaltigkeitsprogramm «aus dem Tourismus für den Tourismus» entwickelt. Seit 2022 ist die Geschäftsstelle im Kompetenzzentrum Nachhaltigkeit (KONA) beim Schweizer Tourismus-Verband angesiedelt und dieser somit verantwortlich für das Nachhaltigkeitsprogramm. Das Programm unterstützt touristische Betriebe dabei, Nachhaltigkeit in der Praxis umzusetzen. Damit unterstreicht Swisstainable die Relevanz des Themas für die zukünftige Positionierung der Schweiz als nachhaltiges Tourismusland und leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals) im Rahmen der Agenda 2030. Das Programm ist keine eigene Zertifizierung, sondern baut als Meta-Ansatz auf bestehenden nationalen und internationalen Nachhaltigkeitszertifizierungen auf. Swisstainable macht das Nachhaltigkeitsengagement des Tourismussektors sichtbarer und schafft Transparenz und Orientierung für die Gäste.

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Romy Bacher
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