FAQ - Einstellung Ferienwohnungs-Klassifikation

Nachfolgend finden Sie häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Einstellung der Ferienwohnungs-Klassifikation per 31. Dezember 2024.

  • Warum wurde die Ferienwohnungs-Klassifikation eingestellt?

    Aufgrund einer über die letzten Jahre stark abnehmenden Nachfrage, zu geringer Qualitätsstandards sowie Herausforderungen in der Finanzierung des Labels hat der Schweizer Tourismus-Verband entschieden, die Ferienwohnungs-Klassifikation per 31. Dezember 2024 einzustellen. Bestehende Klassifikationen behalten ihre Gültigkeit von vier Jahren noch bis zu deren Ablauf. Per 31. Dezember 2028 wird die Ferienwohnungs-Klassifikation nach Ablauf der letzten Klassifikationen definitiv eingestellt.

  • Behalten bestehende Klassifikationen nach dem 31. Dezember 2024 ihre Gültigkeit?

    Ja, Klassifikationen, welche bis zum 31. Dezember 2024 vorgenommen wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zu deren Ablauf. Die definitive Einstellung der Ferienwohnungs-Klassifikation erfolgt per 31. Dezember 2028 nach Ablauf der letzten Klassifikationen.

  • Kann das A-Label weiterhin in der Kommunikation verwendet werden?

    Ja, das Label darf bis zum Ablauf der entsprechenden Gültigkeit weiterhin verwendet werden. Danach muss das Label aus der Kommunikation entfernt werden.

  • Werden Klassifikationen weiterhin auf chalet.myswitzerland.com angezeigt?

    Ja, gültige Klassifikationen werden bis zur definitiven Einstellung der Ferienwohnungs-Klassifikation (31. Dezember 2028) weiterhin auf chalet.myswitzerland.com angezeigt.

  • Können sich Klassifikationsstellen und Kontrollpersonen nach dem 31. Dezember 2024 noch im STnet einloggen?

    Die Logins für Klassifikationsstellen werden per 31. Dezember 2024 und für Kontrollpersonen per 1. Februar 2025 deaktiviert.

  • Wo kann eine neue Urkunde angefordert werden (z.B. bei Verlust oder Beschädigung)?

    Bei Bedarf können Urkunden in digitaler Form beim STV bestellt werden (nur für Klassifikationen, welche bis zum 31. Dezember 2024 vorgenommen wurden).

  • Wie erhalten Klassifikationsstellen zukünftig Informationen zu den klassifizierten Objekten (z.B. Anzahl Objekte mit gültiger Klassifikation)?

    Die Klassifikationsstellen sind angehalten, bis 31. Dezember 2024 sämtliche benötigten Daten aus dem STnet zu exportieren. Bei Bedarf kann auch der STV die benötigten Daten zur Verfügung stellen.

  • Werden Ferienwohnungen mit einer gültigen Klassifikation zukünftig noch kontrolliert?

    Nein, ab dem 1. Januar 2025 werden keine Stichprobenkontrollen mehr ausgelöst. Klassifikationsstellen können jedoch zur Qualitätssicherung freiwillige Kontrollen durchführen (keine Entschädigung durch den STV).

  • Werden noch Kontrolleur-Kurse angeboten?

    Nein, da ab dem 1. Januar 2025 keine Kontrollen mehr ausgelöst werden, werden keine Kontrolleur-Kurse mehr angeboten.

  • Werden bei einem vorzeitigen Ausstieg aus der Klassifikation Kosten zurückerstattet?

    Bei vorzeitigem Ausstieg aus der Klassifikation können keine Kosten zurückerstattet werden.

  • Wie wirkt sich die Einstellung der Ferienwohnungs-Klassifikation auf die Rolle der Klassifikationsstellen aus?

    Ab 1. Januar 2025 wird den Klassifikationsstellen keine jährliche Grundgebühr mehr verrechnet. Die Klassifikationsstellen bleiben bis zur definitiven Einstellung der Ferienwohnungs-Klassifikation per 31. Dezember 2028 Ansprechpartner für Anliegen und Fragen von Vermieter:innen rund um die Ferienwohnungs-Klassifikation.

  • Inwiefern sind die Klassifikationen für Gästezimmer und B&B’s von diesem Entscheid betroffen?

    Vermieter:innen von Gästezimmern und Bed & Breakfasts können ihre Objekte weiterhin über BnB Switzerland klassifizieren lassen. Ab dem 1. Januar 2025 werden diese Urkunden direkt durch BnB Switzerland ausgestellt. Noch durch den STV ausgestellte Urkunden behalten ihre Gültigkeit bis zu deren Ablauf.

Kontakt

Schweizer Tourismus-Verband
Finkenhubelweg 11
3012 Bern
+41 31 307 47 47
apartment@stv-fst.ch

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