Verband
STV beschliesst Stimmfreigabe zur Reform der Wohneigentumsbesteuerung
Der Vorstand des Schweizer Tourismus-Verbands (STV) hat zur Vorlage über den Systemwechsel der Wohneigentumsbesteuerung die Stimmfreigabe beschlossen. Da auch Zweitwohnungen von der Änderung betroffen sind, hat die Vorlage einen direkten Bezug zum Tourismus. Mit der Stimmfreigabe trägt der Verband den unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten und den finanziellen Auswirkungen auf die Tourismuskantone Rechnung. Die Vorlage gelangt am 28. September 2025 zur Volksabstimmung.

Im Dezember 2024 hat das Parlament einen grundlegenden Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung beschlossen: Der Eigenmietwert soll künftig sowohl für Erst- als auch Zweitwohnungen entfallen und gleichzeitig werden Abzüge für Hypothekarzinsen sowie Unterhaltskosten stark eingeschränkt. Um kantonale Steuerausfälle abzufedern, sollen die Kantone neu eine Objektsteuer auf Zweitwohnungen erheben dürfen. Dieser Bundesbeschluss bedingt eine Verfassungsänderung und kommt deshalb im Herbst vors Volk. Die beiden Vorlagen sind zudem miteinander verknüpft: Bei einer Ablehnung der Objektsteuer, entfällt auch die Abschaffung des Eigenmietwerts.
Weder klarer Nutzen noch klarer Nachteil
Der STV hat die Vorlage analysiert und kommt zum Schluss, dass für den Tourismussektor weder die Vor- noch die Nachteile klar überwiegen. Zwar könnte die Abschaffung des Eigenmietwerts administrativ entlasten und wirtschaftliche Impulse setzen. Die Einschränkungen machen jedoch bei den steuerlichen Abzugsmöglichkeiten Investitionen in Gebäude unattraktiver. Dies könnte das lokale Gewerbe schwächen, die bauliche Qualität beeinträchtigen und die Erreichung klimapolitischer Ziele erschweren.
Steuerausfälle für Tourismuskantone
Insbesondere für tourismusgeprägte Bergkantone könnte die Vorlage spürbare Steuerausfälle zur Folge haben. Denn die Besteuerung selbstgenutzter Zweitwohnungen stellt für sie eine bedeutende Einnahmequelle dar. Die Einführung der Objektsteuer bietet keinen garantierten gleichwertigen Ersatz. Ein Wegfall der Steuereinnahmen könnte sich daher negativ auf die Tourismusförderung und die regionale Entwicklung auswirken.
Angesichts dieser Ausgangslage und den unterschiedlichen Auswirkungen auf den Tourismussektor, hat der STV-Vorstand die Stimmfreigabe beschlossen.
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