Tourismuspolitik aktuell
Revision der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredite (SGH)
Zur Förderung des Schweizer Tourismus stehen zahlreiche Instrumente zur Verfügung. Die SGH ist eines dieser Förderinstrumente. Ihre Aufgabe ist die Förderung von wirtschaftlich zukunftsfähigen Beherbergungsbetrieben in festgelegten Fremdenverkehrsgebieten und Badkurorten mittels zinsgünstiger Darlehen und Beratungsleistungen. Das Darlehen geht über die von Banken üblicherweise angewendeten Belehnungsgrenze hinaus. Die SGH kann subsidiäre Darlehen für die Renovierung, den Kauf, den Neubau und die Ablösung von Beherbergungsbetrieben gewähren.
Im Jahr 2025 steht eine Totalrevision der gesetzlichen Grundlagen der SGH an. Ziel der Revision ist die Optimierung sowie Weiterentwicklung der Investitionsförderung in der Beherbergungswirtschaft. Zudem steht eine Ausweitung des Förderperimeters der SGH zur Debatte. Bisher galt die Investitionsförderung nämlich ausschliesslich für Tourismusgebiete und Kurorte. Auch städtische Beherbergungsbetriebe sehen sich mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert. Insbesondre sind die Finanzierungsmöglichkeiten seit der Coronapandemie eingeschränkt, zudem stehen in den kommenden Jahren grosse Investitionen im Bereich der energetischen Sanierungen und der Digitalisierung an. Eine Ausweitung des Förderperimeters ist deshalb sinnvoll. Die Totalrevision bespricht zudem eine Vorlage für ein befristetes Impulsprogramm zur energetischen Sanierung von Beherbergungsbetrieben im alpinen Raum. Die Schweiz zählt bereits heute zu den nachhaltigsten Feriendestinationen der Welt. Das ist ein klarer Standortvorteil, den es weiterhin zu bewahren gilt. Zudem hat die Schweiz mehrere Klimaabkommen – zuletzt das Pariser-Klimaabkommen – unterzeichnet. Dieses Ziel soll nun umgesetzt werden. Die Beherbergungsbetriebe in Berggebieten möchten nachhaltiger werden. Dafür benötigen sie jedoch finanzielle Unterstützung, welche sie durch das Impulsprogramm erhalten würden.
Die Ausweitung des Förderperimeters der SGH sowie das Impulsprogramm wurden bereits in den Jahren 2021 und 2022 von der Bundesversammlung abgesegnet. Dennoch empfiehlt der Bundesrat in seinem erläuternden Bericht die Motionen zur Nichtumsetzung. Seine Begründung lautet, dass sich das Gastgewerbe seit der Beendigung der Coronapandemie wieder vollständig erholt habe und diese finanziellen Fördermassnahmen daher überflüssig seien. Dieser Schlussfolgerung widersprechen jedoch zahlreiche Hoteliers vehement. Der Bundesrat hat den Vernehmlassungsentwurf zur Totalrevision am 15. März 2024 veröffentlicht. Die betroffenen Branchen sowie die Öffentlichkeit können bis am 26. Mai 2024 dazu Stellung nehmen. Anschliessend werden die Rückmeldungen überarbeitet und der Vernehmlassungsentwurf wird voraussichtlich nächstes Jahr erneut im Parlament beraten.
Auch der STV wird im Rahmen des Vernehmlassungsverfahren Stellung beziehen. Die Stellungnahme wird nach Einreichung auf unserer Webseite publiziert.