Kriterien 2021–2023
Die Qualitätssicherungs-Kommission hat sich intensiv mit der Überarbeitung der Auflagen für die aktuelle Klassifikationsperiode befasst. Bei der Weiterentwicklung des Labels flossen auch Stimmen von Destinationsvertreter:innen, Gästen, Fach-Experten und Fach-Expertinnen ein.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Verantwortliche Person in der Destination
Die gute Umsetzung der Kriterien in einer Wellness Destination ist grundsätzlich von der verantwortlichen Person in der Destination abhängig. Neu wird also ein Stellenbeschrieb oder ein vergleichbarer Nachweis eingefordert, der aufzeigt, dass eine Person die Hauptverantwortung für das Label in der Destination hat.
Produkt(weiter)entwicklungs-Workshop
Es müssen nicht zwingend neue Produkte entwickelt werden. Bestehendes kann auch weiterentwickelt werden. Schwerpunkte/Spezialitäten/Besonderheiten der Destinationen sollen regelmässig in den Fokus gestellt werden.
Partner-Betriebe
Gastro-Partner unterzeichnen neu auch die Partner-Vereinbarung und erhalten passende Urkunde und Kleber. Alle Partner verpflichten sich, pro Auszeichnungsperiode an mindestens 2 Workshops teilzunehmen.
Ernährungsangebot
Das bisher saisonale und regionale Ernährungsangebot, wird mit gesundem Ernährungsangebot ergänzt.
Pauschalangebote
Der Aufwand für die drei geforderten Pauschalangebote ist hoch und sie werden effektiv wenig gebucht. Es dürfen neu auch buchbare «Erlebnisse» wie z.B. eine themenbezogene Stadtführung sein.
Die aktuelle Selbstdeklaration inkl. Kriterienkatalog steht hier zum Download zur Verfügung.